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Zahlen, Daten, Fakten.
Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


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3 Bericht des Aufsichtsrats
9 Einzelabschluss der FRIWO AG
10 Bilanz der FRIWO AG
12 Gewinn- und Verlustrechnung der FRIWO AG
13 Anhang
21 Organe der Gesellschaft
Inhalt
23 Zusammengefasster Lagebericht des
FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
24 Grundlagen des Konzerns
27 Wirtschaftsbericht
36 Umweltbericht
38 Prognosebericht
40 Risikobericht
45 Chancenbericht
47 Beschreibung des internen Kontroll- und
Risikomanagementsystems
48 Übernahmerechtliche Angaben
50 Erklärung zur Unternehmensführung
59 Vergütungsbericht
60 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen
60 Nichtfinanzielle Konzernerklärung
69 Bestätigungsvermerk der
Abschlussprüfer
70 Versicherung der gesetzlichen Vertreter
der FRIWO AG
71 Adressen und Termine
1 Inhalt
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4 FRIWO Geschäftsbericht 2020
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3
Bericht des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG berichtet im Folgenden über seine
Tätigkeit im Berichtszeitraum, insbesondere über seine Beratungen im
Plenum, die Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance
Kodex, die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie der Abschlüsse
der FRIWO AG und des Konzerns.
Bericht des Aufsichtsrats
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Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden
Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens
regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In allen Entscheidungen,
die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar
und frühzeitig einbezogen. Der Aufsichtsrat hat in seinen Präsenzsitzungen wie auch telefonisch,
schriftlich oder in Textform im Umlaufverfahren die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Be-
schlüsse gefasst.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzungen sowie zwischen diesen Terminen re-
gelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte zeitnah und umfassend über alle relevanten As-
pekte der aktuellen Geschäftsentwicklung, über wesentliche Geschäftsvorfälle sowie über die Lage
des Konzerns unterrichtet. Bedeutende Vorgänge, aber auch Abweichungen von Plänen und Zielen
wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und anhand der vorgelegten Unterlagen eingehend
geprüft.
Sitzungen des Aufsichtsrats
Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, zwei davon CO-
VID-19-bedingt per Videokonferenz. Die ordentliche Sitzung, die im März 2020 stattfand, behandelte
auch Themen, die das Geschäftsjahr 2019 betrafen.
Daneben hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt neun Beschlüsse durch schriftliche
oder telefonische Stimmabgabe oder durch Stimmabgabe in Textform gefasst. Diese Beschlüsse be-
treffen: den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss, die Entspre-
chenserklärung des Geschäftsjahres 2020, die Neuorganisation der FRIWO Gerätebau GmbH, die
Einführung von SAP, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam, das die drei
bisherigen Produktionswerke in einem Produktionswerk zusammenfasst, das Budget 2021, Perso-
nalentscheidungen sowie Anträge des Vorstands auf Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats zu
Geschäften, die zustimmungspflichtig sind.
Bei allen vier Aufsichtsratssitzungen des Berichtsjahres war der Aufsichtsrat vollständig vertreten.
Auch an den Umlaufbeschlüssen nahmen dessen Mitglieder vollzählig teil.
Schwerpunkte der Tätigkeit
Der Aufsichtsrat befasste sich in allen Beratungen mit der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungs-
entwicklung sowie der Finanzlage der FRIWO AG und des Konzerns, verschiedenen Personalthemen,
dem Risikomanagement, der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen auf die
Geschäftsentwicklung, der Unternehmens-Compliance sowie Fragen der Nachhaltigkeit. Daneben be-
trafen die Beratungen im besonderen Maße die internationalen Aktivitäten, die mittelfristige strategi-
sche Ausrichtung des Unternehmens sowie den Stand der im Rahmen der Transformation beschlos-
senen Verlagerung von Teilen der Fertigung nach Vietnam.
4 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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Im Einzelnen wurden in den Sitzungen des Aufsichtsrats insbesondere die folgenden Themen erörtert:
In seiner Sitzung im März 2020, an der auch die Abschlussprüfer teilnahmen, hat sich der Aufsichtsrat
intensiv mit dem von der Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell-
schaft, jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahres- und Konzern-
abschluss 2019, mit dem zusammengefassten Lagebericht für die FRIWO AG und den Konzern sowie
dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen befasst und diese Berichte geprüft.
Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 wurde einstimmig genehmigt. Des Weiteren
wurde die Lage des Unternehmens und der Ausblick für 2020 erläutert sowie die Wahl des Abschluss-
prüfers für den Konzernabschluss 2020 durchgeführt.
Im Mai 2020 fand die Aufsichtsratssitzung aufgrund der COVID-19-Pandemie per Videokonferenz
statt. Neben der wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der Planung für das laufende Jahr standen
Gegenmaßnahmen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie die künftige Marketing- und
Vertriebsstrategie im Vordergrund. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der Verschiebung der
ordentlichen Hauptversammlung aufgrund der Pandemie.
Wesentliche Themen in der September-Sitzung 2020 waren die aktuelle Umsatz- und Ertragsent-
wicklung des Konzerns sowie der Status des Verlagerungsprozesses der Fertigung im Rahmen des
Transformationsprogramms. Darüber hinaus wurden die Neuorganisation der FRIWO-Gruppe, die Ent-
wicklung des E-Mobility-Bereichs in Indien sowie Corporate Governance- und CSR-Themen erörtert.
Die Sitzung im Dezember 2020 beschäftigte sich im Schwerpunkt neben der Jahresabschlussprüfung
2020 und der Jahresplanung 2021 vor allem mit der wirtschaftlichen Lage von AG und Konzern. Fer-
ner standen Änderungen hinsichtlich des Deutschen Corporate Governance Codex, die Einführung der
Standardisierung und Digitalisierung der Jahresfinanzberichte (European Single Electronic Format) ab
dem Jahresabschluss 2020, die Beauftragung zur Planung eines Standortkonzepts für Vietnam zur
Zusammenführung der bisherigen drei Fabriken zu einem Produktionswerk sowie die virtuell durchge-
führte ordentliche Hauptversammlung am 11. Dezember 2020 auf der Agenda.
Corporate Governance
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine ausreichende Personenzahl des Gremiums als unabhän-
gig einzustufen, da kein Mitglied des Aufsichtsrats in wesentlichen geschäftlichen oder persönlichen
Beziehungen zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, abgesehen von der Eigenschaft als Akti-
onär bzw. dem Näheverhältnis zu einem Aktionär der Gesellschaft. Gegenwärtig ist im Aufsichtsrat
eine Frau vertreten. Das Gremium hat umfassende Branchenkenntnisse und ist aufgrund der unter-
schiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder durch zahlreiche international geprägte Erfahrungen und
Fähigkeiten gekennzeichnet.
Künftige Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat
sollen auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fortentwicklungen weiterhin sicherstellen, dass
bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats die folgenden Ziele erreicht werden:
5 Bericht des Aufsichtsrats
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• Umfassende Branchenkenntnisse,
• Internationalität und
• Vielfalt (Diversity), u. a. in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.
Bei der Umsetzung zum „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Füh-
rungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ hat der Aufsichtsrat für den Frau-
enanteil in seiner Besetzung wie auch in der Besetzung des Vorstands jeweils die formulierte Zielgrö-
ße, die dem aktuellen Status entspricht, erreicht. Diese Ziele gelten entsprechend einem im Jahr 2017
gefassten Aufsichtsratsbeschluss für den Aufsichtsrat bis zum 10. Mai 2021 und für den Vorstand bis
zum 31. Dezember 2021.
Der Aufsichtsrat hat sich für das Geschäftsjahr 2020 davon überzeugt, dass die FRIWO AG die Emp-
fehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung von De-
zember 2020 erfüllt hat. Die aktuelle Entsprechenserklärung findet sich im Lagebericht des Geschäfts-
berichts sowie auf der Internetseite der Gesellschaft, wo sie der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich
gemacht wird.
Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG auch die nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungs-
gesetz verpflichtende, den Lagebericht ergänzende nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft. Auf die
Beauftragung einer darüber hinausgehenden externen Prüfung hat er wie schon im Vorjahr verzichtet.
Nach eingehender Prüfung und Diskussion kommt der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass Einwen-
dungen gegen die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht zu erheben sind. Auf
dieser Grundlage wurde die nichtfinanzielle Konzernerklärung vom Aufsichtsrat verabschiedet.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2020
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgestellte Jahresabschluss der FRIWO AG und der
Konzernabschluss 2020 sowie der Lagebericht, der für die FRIWO AG und den Konzern zusammenge-
fasst wurde, sind von Rödl & Partner geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungs-
vermerk versehen worden. Die Prüfung des Abschlussprüfers nach § 317 Abs. 4 HGB ergab, dass der
Vorstand die Maßnahmen nach § 91 Abs. 2 AktG in der geeigneten Form getroffen hat und das Risi-
koüberwachungssystem seine Aufgaben erfüllt. Die Abschlussunterlagen und die Berichte des Ab-
schlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie die Prüfung des Konzernabschlusses
lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Der Aufsichtsrat hat sich in der gemeinsamen
Sitzung mit dem Abschlussprüfer ausführlich über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss
sowie die Prüfungsergebnisse unterrichten lassen und sich über die wesentlichen Sachverhalte des
Jahresabschlusses der FRIWO AG sowie des Konzernabschlusses umfassend informiert. Der Auf-
sichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den für die FRIWO AG und den Konzern
zusammengefassten Lagebericht geprüft. Das Ergebnis der Prüfung hat keinen Anlass zu Einwen-
dungen ergeben. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung überein und hat in
Anwesenheit des Abschlussprüfers den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Kon-
zernabschluss durchgesprochen und anschließend im Umlaufverfahren gebilligt. Der Jahresabschluss
6 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat die Angaben im Lagebericht gemäß § 289a
Abs. 1 sowie § 315a Abs. 1 HGB eingehend geprüft. Es werden sowohl zu den auf die Gesellschaft zu-
treffenden Punkten Angaben gemacht als auch negativ erklärt, wenn Angaben nicht möglich sind. Der
Aufsichtsrat ist mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG zudem einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Un-
ternehmen erstellt. Rödl & Partner hat den Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesell-
schaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden
sind,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine
wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen.
Der Aufsichtsrat, der den Bericht ebenfalls geprüft hat, stimmt mit dem Ergebnis der Prüfung durch
Rödl & Partner überein und erhebt gegen den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbun-
denen Unternehmen einschließlich der am Schluss des Berichts vom Vorstand abgegebenen Erklärung
keine Einwendungen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 2021 vor, die Rödl & Partner GmbH, Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, erneut als Abschlussprüfer für das Ge-
schäftsjahr 2021 zu wählen.
Das Geschäftsjahr 2020 stellte FRIWO vor ganz besondere Herausforderungen. Neben der Ende 2019
eingeleiteten Transformation der FRIWO-Gruppe für nachhaltiges profitables Wachstum war eine
Reihe von Beeinträchtigungen im operativen Geschäft durch die weltweite COVID-19-Pandemie zu
bewältigen. Dennoch ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass mit der in Umsetzung befindlichen Transfor-
mation wesentliche Voraussetzungen für einen nachhaltigen und profitablen Wachstumskurs gelegt
sind. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns
herzlich für ihren außerordentlichen, engagierten Einsatz in diesem alles andere als einfachen Umfeld.
Ostbevern, im März 2021
Richard G. Ramsauer
Vorsitzender des Aufsichtsrats
7 Bericht des Aufsichtsrats
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8 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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Einzelabschluss der FRIWO AG
Einzelabschluss der FRIWO AG 9 9
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Bilanz der FRIWO AG
zum 31. Dezember 2020
Aktiva
in T Euro Anhang
31.12.20 31.12.19
Anlagevermögen
Finanzanlagen (2)
28.255 28.255


28.255 28.255
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände (3)
395 60
Guthaben bei Kreditinstituten
54 16
449 76
Summe Aktiva
28.704 28.331
10 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


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Passiva
in T Euro Anhang
31.12.20 31.12.19
Eigenkapital (4)
Gezeichnetes Kapital
20.020 20.020
Kapitalrücklage
2.002 2.002
Gewinnrücklagen
17.016 17.016
Bilanzverlust
-21.328 -15.323


17.710 23.715
Rückstellungen (5)
Rückstellungen für Pensionen
1)


2.157 2.184
Sonstige Rückstellungen
463 385
2.620 2.569
Verbindlichkeiten (6)
Aktionärsdarlehen
2)


2.722 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
103 77
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
5.509 1.733
Sonstige Verbindlichkeiten
40 237
(davon aus Steuern)
(37) (226)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)
(3) (4)
8.374 2.047
Summe Passiva
28.704 28.331
1)
Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB: 139 T Euro
1)
Darlehen des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald
11 Einzelabschluss der FRIWO AG


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in T Euro Anhang
2020 2019
Umsatzerlöse (8)
942 495
Sonstige betriebliche Erträge
26 45
Personalaufwand
984 750
a) Löhne und Gehälter
860 593
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und




für Unterstützung
124 157




(davon für Altersversorgung)
(99) (136)
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen (9)
1.024 1.331
Aufwendungen aus Ergebnisabführung (10)
-4.791 -16.164
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (11)
0 839
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (11)
173 67
Zinsergebnis (11)
-173 772
Ergebnis vor Ertragsteuern
-6.004 -16.933
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (12)
0 -158
Ergebnis nach Steuern
-6.004 -16.775
Ergebnisvortrag
-15.323 1.452
Bilanzverlust
-21.327 -15.323
Gewinn- und Verlustrechnung der FRIWO AG
für das Geschäftsjahr 2020
12 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


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Die am geregelten Markt notierte FRIWO AG mit Sitz in Ost-
bevern, Deutschland, fungiert als Holding der Unternehmen
des FRIWO-Konzerns. Die Adresse lautet:
FRIWO AG
Von-Liebig-Straße 11, D-48346 Ostbevern
Sitz: Ostbevern
Amtsgericht Münster, HRB 11727
Der Jahresabschluss und der Bericht über die Lage der Ge-
sellschaft und des Konzerns der FRIWO AG, Ostbevern, für
das Geschäftsjahr 2020 werden im Bundesanzeiger veröf-
fentlicht.
Die Jahresabschlüsse der FRIWO AG und ihrer direkten und
indirekten Tochtergesellschaften werden in den Konzern-
abschluss der VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG,
München, einbezogen, der im Bundesanzeiger veröffent-
licht wird. Die VTC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KG,
München, (VTC) stellt den Konzernabschluss für den größ-
ten Kreis von Unternehmen auf, in den die FRIWO AG ein-
bezogen wird. Damit ist die Gesellschaft ein verbundenes
Unternehmen zur VTC und deren unmittelbaren und mittel-
baren Tochterunternehmen.
Nach Auskunft der VTC Industriebeteiligungen GmbH &
Co. KG, München, hielt deren Tochtergesellschaft, die Car-
dea Holding GmbH, Grünwald, zum 31. Dezember 2020
85,37 Prozent der Aktien der FRIWO AG.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rech-
nungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden
Vorschriften des Aktiengesetzes sowie den Regelungen der
Satzung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden aufgrund
der Kapitalmarktorientierung die Vorschriften für große Ka-
pitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB Anwen-
dung.
Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortfüh-
rung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Im Geschäfts-
jahr 2019 wurde ein umfassendes Transformationspro-
gramm gestartet, mit dem sich der Konzern zukünftig auf
Wachstum und nachhaltige Profitabilität ausrichtet. Das
laufende Maßnahmenpaket soll bis Ende 2021 realisiert
sein und führte im Geschäftsjahr 2019 zu wesentlichen
Aufwendungen, im Wesentlichen bei der FRIWO Gerätebau
GmbH.
Im Zuge des Transformationsprozesses war es notwendig,
ebenfalls ein neues Finanzierungskonzept zu erstellen und
mit den finanzierenden Banken zu vereinbaren.
Im März 2020 vereinbarte FRIWO ein neues langfristiges
Finanzierungskonzept. Dabei wurden die bisher bilateralen
Kreditlinien der deutschen Banken in einen Konsortialkredit
überführt, der eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Der Kon-
sortialkredit wurde mit der FRIWO Gerätebau GmbH abge-
schlossen, die eine hundertprozentige Tochter der FRIWO
AG ist.
Für den Konsortialkredit wurden neue Finanzkennzah-
len definiert (Covenants), bei denen Wechselkurse und
Einmaleffekte, etwa im Zusammenhang mit COVID-19
und mit der laufenden Transformation der Gruppe, eli-
miniert werden, und erweiterte Reporting- und Doku-
mentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinbarung
sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen der
FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.
Die FRIWO-Tochtergesellschaft in Vietnam hält darüber
hinaus weiterhin eine bilaterale Kreditlinie mit einer loka-
len Bank. Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des
FRIWO-Konzerns war ein zeitgleich vereinbartes, nachran-
giges Aktionärsdarlehen des Großaktionärs Cardea Holding
GmbH, Grünwald, in Höhe von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zin-
sabgrenzung bis zum Jahresende) mit einer Laufzeit bis zum
31. März 2023.
Das neue Finanzierungskonzept sichert den eingeleiteten
Konzernumbau ab und die Finanzierung ist damit über den
Transformationszeitraums bis Ende 2022 gesichert, soweit
die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung
einsetzt.
Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Jahresabschluss der FRIWO AG
13 Anhang für das Geschäftsjahr 2020
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften §§ 246-251 HGB unter Berücksichti-
gung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesell-
schaften, §§ 268-274a, 276-277 HGB, erstellt.
Auf die Bewertung finden die generellen Bewertungsvor-
schriften der §§ 252-256a HGB Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust-
rechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaf-
fungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung
(längstens über 5 Jahre) planmäßig linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
soweit abnutzbar vermindert um planmäßige Abschreibun-
gen, bewertet. Soweit erforderlich, werden außerplanmä-
ßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Wirt-
schaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 Euro
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegüter werden
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nut-
zungs- bzw. Restnutzungsdauer nach der linearen Methode
vorgenommen. Im Jahr des Zugangs werden zeitanteilige
Abschreibungen berücksichtigt.
Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaf-
fungskosten bilanziert; soweit erforderlich, werden außer-
planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bestehen die
Gründe, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung ge-
führt haben, nicht mehr, wird eine entsprechende Zuschrei-
bung auf den beizulegenden Wert vorgenommen.
Der Beteiligungsbuchwert der FRIWO Gerätebau GmbH,
Ostbevern, wird jährlich nach Maßgabe des IDW RS HFA 10
überprüft.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag am Bilanzstichtag
angesetzt.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten
werden aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang und
nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Ba-
sis des HGB durchgeführt. Als Bewertungsmethode wurde
in Anlehnung an internationale Standards die sogenannte
Projected-Unit-Credit-Method (PUC-Methode) verwendet.
Bei der Berechnung ist der in der Rückstellungsabzinsungs-
verordnung (RückAbzinsV) festgelegte Rechnungszins für
den Bilanzstichtag anzusetzen. Zum 31. Dezember 2020
beträgt der durchschnittliche Zinssatz der letzten 10 Jah-
re 2,31 Prozent bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren. Ebenso sind künftige Gehalts- und Rentenanpas-
sungen mit einem Schätzwert in die Bewertung einzubezie-
hen. Der Gehaltstrend ist mit 2,00 Prozent berücksichtigt
und der Anstieg der Pensionen, neben individuell vereinbar-
te Rentenanpassungen, mit 1,50 Prozent einkalkuliert. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2018 G von Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Ri-
siken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe
des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Ge-
winns dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
lung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden
Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
14 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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1 Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
in T Euro
Software
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anfangsbestand 01.01.2020 18
Zugänge 0
Abgänge 0
Endbestand 31.12.2020 18
Abschreibungen
Anfangsbestand 01.01.2020 18
Zugänge 0
Abgänge 0
Endbestand 31.12.2020 18
Buchwert 31.12.2020 0
Buchwert 31.12.2019 0
Sachanlagen
in T Euro
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anfangsbestand 01.01.2020 68
Zugänge 0
Abgänge 0
Endbestand 31.12.2020 68
Abschreibungen
Anfangsbestand 01.01.2020 68
Zugänge 0
Abgänge 0
Endbestand 31.12.2020 68
Buchwert 31.12.2020 0
Buchwert 31.12.2019 0
15 Anhang für das Geschäftsjahr 2020
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2 Finanzanlagen
in T Euro
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
Anschaffungskosten
Anfangsbestand 01.01.2020 28.255
Zugänge 0
Abgänge 0
Endbestand 31.12.2020 28.255
Abschreibungen
Anfangsbestand 01.01.2020 0
Zugänge 0
Abgänge 0
Endbestand 31.12.2020 0
Buchwert 31.12.2020 28.255
Buchwert 31.12.2019 28.255
3 Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderun-
gen aus Ertrag- und Umsatzsteuern sowie Rechnungsab-
grenzungsposten.
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
4 Eigenkapital
Das Grundkapital der FRIWO AG in Höhe von 20,0 Mio. Euro
ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberaktien ohne Nenn-
betrag eingeteilt. Damit repräsentiert jede Aktie einen Anteil
am gezeichneten Kapital von 2,60 Euro. Die Zahl der ausge-
gebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr
nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital sind in
voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder direkt
noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Die Kapitalrück-
lage steht zur Verrechnung etwaiger zukünftiger Verluste,
jedoch nicht für Ausschüttungen zur Verfügung.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2018
wurde der Vorstand der FRIWO AG ermächtigt, bis zum
14. Mai 2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen
Bar- und / oder Sacheinlagen und mit der Möglichkeit zum
Bezugsrechtsausschluss, um bis zu 10.010 T Euro zu erhö-
hen (genehmigtes Kapital).
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich wie im Vorjahr um
andere Gewinnrücklagen.
Der Verlust des laufenden Jahres von -6.004 T Euro führt
zusammen mit dem Ergebnisvortrag von -15.323 T Euro zu
einem Bilanzverlust von -21.327 T Euro.
5 Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen
Personalverpflichtungen, Aufsichtsratvergütungen, aus-
stehende Eingangsrechnungen und sonstige ungewisse
Verbindlichkeiten. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für
Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit dem bei
der FRIWO Gerätebau GmbH gestarteten Transformations-
programm wurde zum überwiegenden Teil in Anspruch ge-
nommen. Der verbliebene Restbetrag von 26 T Euro wurde
ergebniswirksam aufgelöst.
6 Verbindlichkeiten
Im Mai 2020 wurde zur Finanzierung der Tochtergesellschaf-
ten beim Großaktionär Cardea Holding GmbH, Grünwald,
ein nachrangiges Aktionärsdarlehen mit einer Fälligkeit zum
31. Dezember 2023 aufgenommen. Zum Jahresende weist
dieses Darlehen (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende)
einen Saldo von Höhe von 2,7 Mio. Euro aus.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Un-
ternehmen der FRIWO AG betreffen die FRIWO Gerätebau
16 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
GmbH. Sie enthalten Ansprüche bzw. Verbindlichkeiten aus
kurzfristigen Darlehen, Organschaftsabrechnungen und Er-
gebnisabführungsverträgen.
Mit Ausnahme des Aktionärsdarlehen sind alle anderen Ver-
bindlichkeiten wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Zum Stichtag waren keine Verbindlichkeiten durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
7 Haftungsverhältnisse und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
Die FRIWO AG hat in 2020 zugunsten ihrer Tochtergesell-
schaft, der FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, eine Garan-
tieerklärung gegenüber den am Konsortialkredit beteiligten
Banken abgegeben, demnach sie die Tochtergesellschaft
jederzeit finanziell so ausgestattet hält, dass sie sämtliche
Verpflichtungen aus dem Konsortialkredit vollständig und
termingerecht erfüllen kann.
Die vorherige Partronatserklärung in Höhe von 9.726 T Euro
ist durch den Abschluss des Konsortialkredites erloschen.
Darüber hinaus hat die FRIWO AG zusammen mit ihrer
Tochtergesellschaft der FRIWO Gerätebau GmbH eine Ga-
rantieerklärung zugunsten der vietnamesischen Tochter-
gesellschaft in Höhe von 7,0 Mio. USD zur Deckung deren
lokalen Finanzierung abgegeben.
Das Risiko der Inanspruchnahme aus der gegenüber der
Tochtergesellschaft und der vietnamesischen Gesellschaft
abgegebenen Garantieerklärung wird als gering einge-
schätzt, da die Verpflichtungen aus dem Konsortialkredit-
vertrag und der bilateralen Kreditlinie der vietnamesischen
Gesellschaft durch die beiden Gesellschaften voraussicht-
lich erfüllt werden kann und daher mit einer Inanspruch-
nahme nicht zu rechnen ist. Erkennbare Anhaltspunkte, die
eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen
nicht vor.
in T Euro
31.12.20 31.12.19
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
mit Fälligkeit bis zu 1 Jahr 13 16
mit Fälligkeit über 1 Jahr 11 24
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Miet-
und Leasingverpflichtungen.
8 Umsatzerlöse
in T Euro
2020 2019
Umsatzerlöse 942 495
Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus Dienstleistungen für
Tochterunternehmen.
9 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen aus der Weiterbelastung im
Konzern, die Sachkosten des Verwaltungsbereichs sowie
Rechts- und Beratungskosten, Aufwendungen für Öffent-
lichkeitsarbeit, Aufsichtsratsvergütungen und Jahresab-
schlusskosten sowie Restrukturierungskosten im Zusam-
menhang mit dem Transformationsprogramm der FRIWO
Gerätebau GmbH.
17 Anhang für das Geschäftsjahr 2020
Graphics
10 Aufwendungen bzw. Erträge aus
Ergebnisabführungsverträgen
in T Euro
2020 2019
Aufwendungen aus
Ergebnisabführungsverträgen
-4.791 -16.164
Die Ergebnisabführung betrifft die FRIWO Gerätebau GmbH,
Ostbevern.
11 Zinsergebnis
in T Euro
2020 2019
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 839
(davon aus verbundenen
Unternehmen)
(0) (839)
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 173 67
(davon aus Aufzinsung) (67) (67)
(davon gegenüber verbundenen
Unternehmen)
(23) (0)
-173 772
12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
in T Euro
2020 2019
Ertragsteuern 0 -158
Im Vorjahr wurden aufgrund des bei der FRIWO AG entstan-
denen Verlustes 1,0 Mio. Euro als Verlustrücktrag bei der
Körperschaftsteuer geltend gemacht.
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 bestehen Un-
terschiede zwischen den Handelsbilanzwerten und den
Steuerbilanzwerten, die sich in späteren Geschäftsjahren
abbauen.
Aktive latente Steuern betreffen überwiegend die Pensi-
ons- und sonstigen Rückstellungen sowie Steuerguthaben
aus Verlustvorträgen.
Passive latente Steuern ergeben sich im Wesentlichen aus
der Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten.
Der Steuersatz zur Berechnung der latenten Steuern be-
trägt 30 Prozent.
In Summe ergibt sich ein aktiver Überhang, der in der Bilanz
nicht angesetzt wurde (§ 274 Abs. 1 HGB).
13 Arbeitnehmer
Bei der FRIWO AG waren im Geschäftsjahr keine Angestell-
ten beschäftigt (Vorjahr: im Durchschnitt 1 Angestellte).
14 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats
und des Vorstands
Die fixe Vergütung je Aufsichtsratsmitglied beläuft sich auf
10 T Euro pro Jahr. Die variable Vergütung richtet sich nach
der Höhe der beschlossenen Dividenden. Die Gesamthöhe
der Aufsichtsratsvergütung ist auf das Dreifache des festen
Betrags begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält
das Doppelte, der Stellvertreter das Anderthalbfache. Aus-
schussmitglieder erhalten jeweils eine weitere Vergütung
von 1 T Euro. Davon ausgenommen sind der Aufsichtsrats-
vorsitzende und sein Stellvertreter. Die fixe Vergütung für
die Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für das Geschäfts-
jahr 2020 75 T Euro (Vorjahr: 75 T Euro). Für das Geschäfts-
jahr 2019 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats keine
variable Vergütung (Vorjahr: 43 T Euro).
Hinsichtlich der Bezüge des Vorstands ist zu beachten,
dass die ordentliche Hauptversammlung der FRIWO AG am
11. Mai 2016 beschlossen hat, dass Angaben im Hinblick
auf eine individualisierte Vergütung gemäß § 285 Satz 1
Nr. 9 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für die Jahres- und
Konzernabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre
2016 bis einschließlich 2020 unterbleiben.
18 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
Die Gesamtbezüge des Vorstands belaufen sich für das
Geschäftsjahr 2020 auf 883 T Euro (Vorjahr: 566 T Euro),
davon 654 T Euro fix (Vorjahr: 513 T Euro) und 229 T Euro
variabel (Vorjahr: 53 T Euro).
Von dem variablen Teil entfallen 0 T Euro (Vorjahr: 0 T Euro)
auf das Long-Term Incentive (LTI)-Programm. In dessen
Rahmen wird den Mitgliedern des Vorstands in jedem Ge-
schäftsjahr unter dem Vorbehalt und in Abhängigkeit von
der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG ein LTI
in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag fest-
gelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung
basiert. Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung
erfolgt nach einer bestimmten Formel unter Berücksich-
tigung von Nettoverschuldung, EBITDA und Dividenden-
ausschüttung. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres
wird der auszuzahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der
Unternehmenswert steigerung ermittelt, wobei 50 Prozent
ausgezahlt und 50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank ein-
gestellt werden. Die Bonusbank kommt im Folgejahr nur zur
Auszahlung, wenn der Unternehmenswert nicht rückläufig
ist. Ist dies jedoch der Fall, so wird dieser Verlust mit der
Bonusbank verrechnet. Ist der Saldo der Bonusbank nega-
tiv, erfolgt keine Auszahlung aus der Bonusbank. Beim Aus-
scheiden eines Vorstandsmitglieds ist ein negativer Saldo
der Bonusbank nicht auszugleichen. Bis auf den auf die Bo-
nusbank entfallenden Betrag der variablen Vergütung sind
alle Vergütungsbestandteile kurzfristig fällig.
Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen er-
hielten in 2020 Pensionsbezüge von 177 T Euro (Vorjahr:
177 T Euro). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterblie-
benen sind insgesamt 2.157 T Euro (Vorjahr: 2.184 T Euro)
zurückgestellt.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen
sind den Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen nicht
eingeräumt worden.
15 Honorar des Abschlussprüfers
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzern-
abschluss der FRIWO AG, Ostbevern, enthalten. Auf die Ver-
öffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der be-
freienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
16 Corporate Governance-Erklärung
Die Erklärung nach § 161 AktG wurde von Vorstand und
Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit auf der In-
ternetseite des Unternehmens unter:
https://www.friwo.com/de/about/investor-relations/
dauerhaft zugänglich gemacht.
17 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zu Beginn des Jahres 2021 wurde das Aktionärsdarlehen
um weitere 3,8 Mio. Euro erhöht.
Die COVID-19-Pandemie hat das Weltgeschehen auch in
2021 immer noch fest im Griff. So waren die Auswirkungen
auch im FRIWO-Konzern weiterhin spürbar. Verzögerung in
der Lieferkette und fehlende Logistikkapazitäten führten
auch in den ersten Wochen in 2021 zu Produktionsein-
schränkungen und damit zu leichten Umsatzverschiebun-
gen. Soweit wie möglich wird auf alternative Komponenten,
Lieferanten und Prozesse umgestellt, um Produktions- und
Umsatzverschiebungen entgegenzuwirken. Die fehlende
Material- und Containerverfügbarkeit auf der einen Seite
und die weitaus höhere Nachfrage auf der anderen Seite
führte darüber hinaus zum Anstieg der Preise für elektro-
nische Komponenten, Rohstoffe (insbesondere Kupfer und
Kunststoffgranulat) und erhöhten Frachtraten. Inwieweit
die erhöhten Kosten an die Kunden weitergegeben werden
können, lässt sich noch nicht abschätzen.
Nach aktuellem Stand können damit Aussagen zu den fi-
nanziellen Auswirkungen nur bedingt verlässlich getroffen
werden. Insgesamt steht das Thema COVID-19 weiterhin
im Fokus und mögliche Risiken für FRIWO werden eng über-
wacht und Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des FRIWO-Konzerns
sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 bis zum Tag
der Freigabe des Jahresabschlusses nicht eingetreten.
19 Anhang für das Geschäftsjahr 2020


Graphics
Ostbevern, 11. März 2021
Der Vorstand
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Vorstandsvorsitzender Vorstand
18 Anteilsbesitz
An den unten aufgeführten Firmen ist die FRIWO AG un-
mittelbar oder mittelbar über die Beteiligung an der FRIWO
Gerätebau GmbH, Ostbevern, beteiligt.
Die FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, ist durch Ergeb-
nisabführungsvertrag mit der FRIWO AG verbunden und
nimmt die Erleichterung gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.
Das von der FRIWO AG erzielte Ergebnis ist damit auch zu-
künftig beeinflusst durch die vereinnahmten Gewinne bzw.
übernommenen Verluste der FRIWO Gerätebau GmbH, Ost-
bevern.
in T Euro
Kapital-
anteil
Eigen-
kapital
Ergebnis
2020
FRIWO Gerätebau GmbH,
Ostbevern, Deutschland
100 % 6.534 -4.791
1)
FRIWO Power Solutions
Technology (Shenzhen) Co.
Ltd., Shenzhen, China
100 % 1.079 2
2) 3) 4)
FRIWO Vietnam Co., Ltd.,
Bien Hoa City, Vietnam
100 % 4.436 638
2) 3) 5)
FRIEMANN & WOLF INDIA
PRIVATE LIMITED, Banga-
lore, Karnataka, Indien
100 % 56 -62
2) 3) 6)
1)
vor Ergebnisabführung
2)
gem. IFRS
3)
mittelbar über FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern
4)
Umrechnung des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 (1 Euro =
8,0225 CNY) und des Ergebnisses mit dem Durchschnittskurs 2020 (1 Euro = 7,8745 CNY)
5)
Umrechnung des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020 (1 Euro =
27.872,20 VND) und des Ergebnisses mit dem Durchschnittskurs 2020 (1 Euro =
25.991,90 VND)
6)
Umrechnung des Eigenkapitals mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2020
(1 Euro = 89,6605 INR) und des Ergebnisses mit dem Durchschnittskurs 2020 (1 Euro =
84,6219 INR)
20 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat Mandate
Richard G. Ramsauer Keine
Vorsitzender
Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen
GmbH & Co. KG
Jürgen Max Leuze Keine
stellv. Vorsitzender
Geschäftsführer VTC Industriebeteiligungen
GmbH & Co. KG
Rita Brehm Keine
(bis 30.04.2020)
Personalreferentin bei FRIWO
Nadia Slouma
• Keine
(ab 01.05.2020)
Manager Global Operation Projects bei FRIWO
Johannes Feldmayer TGW Logistics Group GmbH,
Generalbevollmächtigter Heitec AG A-4614 Marchtrenk
Uwe Leifken Keine
Freigestellter Betriebsratsvorsitzender
Dr. Gregor Matthies Ubitricity Gesellschaft für verteilte
Senior Advisor Energiesysteme mbH, Berlin
Bain & Company Germany, Inc. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand Mandate
Rolf Schwirz FRIWO Power Solutions Technology
(Vorstandsvorsitzender) (Shenzhen) Co. Ltd., China
FRIWO Vietnam Co. Ltd., Vietnam
Beirat der GUS Holding GmbH, Köln
Beirat der PCO GmbH & Co. KG, Osnabrück
Ulrich Lammers Keine
(Mitglied des Vorstands)
21 Organe der Gesellschaft
Graphics
22 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
23 23
Zusammengefasster Lagebericht des
FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Geschäftsmodell und Konzernstruktur
Die im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
notierte FRIWO AG mit Sitz im westfälischen Ostbevern
ist mit ihren Tochterunternehmen (im Folgenden FRI-
WO) ein internationaler Produkt- und Systemanbieter von
Stromversorgungen, Ladetechnik sowie digital steuerba-
ren Antriebslösungen. Die Produktpalette umfasst neben
technologisch hochwertigen Ladegeräten, Akkupacks und
Stromversorgungen auch intelligente Komponenten und
Systeme für elektrische Antriebe. Dabei bietet FRIWO
sämtliche Bestandteile eines modernen Antriebsstranges
aus einer Hand: Vom Display über Motorsteuerung und An-
triebseinheit bis hin zur Steuerungssoftware.
Mit seinen Produkten deckt das Unternehmen zahlreiche
Anwendungen ab. So wird das Know-how im Bereich La-
detechnik vor allem von Kunden in den anspruchsvollen
Märkten der Elektromobilität, der mobilen Werkzeuge und
Rasenroboter geschätzt. Bei Stromversorgungen liegt der
Fokus hauptsächlich auf Anwendungen in den Branchen
Medizintechnik und Gesundheit, Industrieautomatisierung
und Maschinenbau sowie hochwertiger Konsumelektronik.
Die Komponenten für elektrische Antriebe werden vor allem
im Bereich Elektromobilität eingesetzt, etwa in akkubetrie-
benen Rollern. Zum Kundenkreis zählen namhafte Unter-
nehmen mit zumeist internationaler, teilweise weltweiter
Geschäftstätigkeit.
Die FRIWO AG ist die Managementholding der Gruppe und
für die strategische Steuerung, das Risikomanagement und
die Investor Relations zuständig. Sie hält direkt oder indirekt
sämtliche Anteile an den FRIWO-Gesellschaften. Zentra-
le operative Gesellschaft ist die FRIWO Gerätebau GmbH,
ebenso mit Sitz in Ostbevern. Zum FRIWO-Konzern gehö-
ren ferner eine Produktionsgesellschaft in Vietnam, eine
Servicegesellschaft in China, die vor allem für die Beschaf-
fung von Komponenten von großer Bedeutung ist, sowie
seit 2020 eine Tochtergesellschaft in Indien zur Erschlie-
ßung des dortigen E-Mobility-Marktes.
Die im Dezember 2018 akquirierte Emerge-Engineering
GmbH, Kornwestheim, ein Entwickler und Hersteller von
Komponenten für elektrische Antriebe, wurde 2019 mit der
FRIWO Gerätebau GmbH verschmolzen.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG
ist aufgrund der Struktur des Konzerns wesentlich durch
die wirtschaftliche Entwicklung der Tochtergesellschaften
geprägt. Der folgende Lagebericht der Gesellschaft und des
Konzerns gibt insofern auch einen vollständigen Überblick
über die Lage der FRIWO AG.
Die Marke FRIWO steht weltweit
für Innovationskraft, Sicherheit,
Qualität und Effizienz.
Das Unternehmen ist nach der DIN ISO 9001 (Qualitätsma-
nagement), der DIN ISO 14001 (Umweltmanagement) und
der DIN ISO 13485 (Qualitätsmanagement für Medizinpro-
dukte) zertifiziert. Motivation, technisches Know-how und
Begeisterung für Produkte und Lösungen bilden die Grund-
lage des täglichen Handelns, verbunden mit einer familien-
bewussten Personalpolitik. Oberstes Ziel ist es, nachhaltige
Werte für Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu schaffen.
Am Stammsitz des Unternehmens im westfälischen Ost-
bevern befindet sich neben Administration, Verwaltung
und Vertrieb der Bereich Forschung und Entwicklung so-
wie Kapazitäten für die Herstellung von Prototypen und
Kleinserien. Damit verfügt FRIWO als eines der wenigen
Unternehmen der Branche über einen Entwicklungs- und
Fertigungsstandort in Deutschland mit Produktionsanla-
gen von höchstem Automatisierungsgrad. Dies ermöglicht
die Last-Minute-Konfektionierung von Standardprodukten,
welche den Kunden kürzeste Lieferzeiten bietet.
Der Großteil der Produktion mit dem Fokus auf hohe Stück-
zahlen findet in einer 2015 gegründeten, hochmoder-
nen Fertigungsstätte in einem Industriepark nahe Ho Chi
Minh-Stadt (Vietnam) statt. Der Standort paart deutsches
Fertigungs-Know-how für flexible Produktionsabläufe mit
Grundlagen des Konzerns
24 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
attraktiven Produktionsbedingungen in Asien. Im Rahmen
des laufenden Transformationsprozesses von FRIWO für
nachhaltiges und profitables Wachstum werden Teile der
Produktion von Ostbevern nach Vietnam verlagert, um die
dortigen Produktionskostenvorteile konsequent zu nutzen.
Dieser Prozess soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden.
Im Zuge der vertikalen Integration umfasst der Standort
Vietnam neben dem Hauptwerk auch zwei Zulieferwerke, in
denen Wickelgüter, Kabel, Kunststoff- und Metallstanzteile
für die Endgeräte von FRIWO selbst produziert werden.
Einen kleinen Teil seiner Produkte bezieht FRIWO von zwei
ausgewählten Auftragsfertigern mit Produktionsstandor-
ten in China und Vietnam. Im Geschäftsjahr 2020 wurde zu-
dem noch ein Teil der Produkte durch einen Auftragsfertiger
in Polen hergestellt. Darüber hinaus hat FRIWO mit Blick auf
die geplante Belieferung des indischen Marktes mit Steu-
erungssystemen für E-Roller eine Kooperation mit einem
lokalen Fertigungsunternehmen vereinbart.
Besondere Ereignisse im Berichtszeitraum
Im Januar 2020 gründete die FRIWO AG eine Tochter-
gesellschaft in Bangalore, dem Zentrum der indischen
High-Tech-Industrie, zur sukzessiven Erschließung des
größten asiatischen Wachstumsmarktes für elektrische
Zweiräder. Aufgabe der neuen Gesellschaft ist die Betreu-
ung und das Projektmanagement für lokale Kunden sowie
die Koordination der dortigen Fertigung über Partnerunter-
nehmen. Das Leistungsangebot der FRIWO stieß in Indien
auf eine positive Resonanz: Noch im ersten Quartal 2020
konnten mehrere Entwicklungsaufträge vereinbart werden.
Die Umsatzwirksamkeit der Projekte wird sich aufgrund der
starken Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Indien
aber verschieben.
Im März 2020 vereinbarte FRIWO ein neues langfristiges
Finanzierungskonzept. Dabei wurden die bisher bilatera-
len Kreditlinien der deutschen Banken in einen Konsortial-
kredit überführt, der eine Laufzeit bis Ende 2022 hat. Die
FRIWO-Tochtergesellschaft in Vietnam hält darüber hinaus
weiterhin eine bilaterale Kreditlinie mit einer lokalen Bank.
Das neue Finanzierungskonzept, das zudem den Verzicht
auf Dividendenzahlungen bis Ende 2022 vorsieht, sichert
den eingeleiteten Konzernumbau ab. Ein weiterer Beitrag
zur Liquiditätssicherung des FRIWO-Konzerns war ein zeit-
gleich vereinbartes, nachrangiges Gesellschafterdarlehen
des Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in
Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags und mit
einer Laufzeit bis zum 31. März 2023.
Am 3. April 2020 beschlossen Vorstand und Aufsichtsrat,
die für den 12. Mai 2020 in Ostbevern geplante ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben und
zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Grund waren
die erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in
Deutschland zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Die
Hauptversammlung fand nach nochmaliger Verschiebung
schließlich am 11. Dezember 2020 als virtuelle Versamm-
lung im Internet statt.
Am 12. August 2020 gab die FRIWO AG die Zahlen für die
ersten sechs Monate bekannt. Nach einer positiven Um-
satzentwicklung im zweiten Quartal ging der Vorstand von
einer weiteren Belebung im weiteren Jahresverlauf aus,
rechnete aber auch mit der Verschiebung von Aufträgen
und Projekten. Die Prognose eines leichten Wachstums des
Konzernumsatzes im Gesamtjahr wurde bestätigt, die Er-
wartung an das Konzern-EBIT auf ein ausgeglichenes bis
leicht negatives Ergebnis leicht nach unten angepasst.
Am 11. Dezember 2020 berichtete der Vorstand auf der
virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Gesell-
schaft für das Geschäftsjahr 2019 über die aktuelle Ge-
schäftsentwicklung unter dem Einfluss der weltweiten
COVID-19-Pandemie und über die weitere strategische
Ausrichtung des FRIWO-Konzerns. Alle zur Abstimmung
stehenden Tagesordnungspunkte wurden bei einer Präsenz
von 86,62 Prozent des Grundkapitals nahezu einstimmig
angenommen.
Steuerungssysteme
Die kennzahlenbasierte Steuerung des Geschäfts hat im
FRIWO-Konzern einen hohen Stellenwert. Zur finanziellen
Steuerung des Konzerns wird ein in allen Gesellschaften
einheitliches Reportingsystem genutzt, das als grundle-
gende Steuerungsparameter den Umsatz, das operative
Ergebnis (definiert als Bruttoergebnis abzüglich Vertriebs-
und Verwaltungskosten) sowie das Ergebnis vor Zinsen und
Steuern (EBIT bzw. EBIT-Rendite) verwendet.
25 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Darüber hinaus ist das Erreichen eines angemessenen Zah-
lungsmittelüberschusses ein wichtiges Kriterium bei allen
operativen Entscheidungen.
Diese finanziellen Leistungsindikatoren werden ergänzt
durch weitere quantifizierbare Kennzahlen, die allerdings
keinen direkten finanziellen Ursprung haben (nichtfinan-
zielle Leistungsindikatoren). Hierbei handelt es sich um
Kennzahlen, die als feste Bestandteile des regelmäßigen
internen Reportings Aussagen zur operativen Performance
ermöglichen und so eine faktenbasierte Grundlage für ope-
rative Entscheidungen bieten. Zu diesen nichtfinanziellen
Leistungsindikatoren zählen die Book-to-Bill Ratio (Ver-
hältnis von Auftragseingang zum fakturierten Umsatz) als
Kennzahl für das Geschäftswachstum, OTIF („On Time and
In Full“) als Kennzahl zur Messung der Termintreue, Materi-
aleinsparungen oder die Kapazitätsauslastung der Produk-
tionsstätten.
Forschung und Entwicklung
Das Berichtsjahr stand ganz im Zeichen von COVID-19 und
wurde durch die Gegenmaßnahmen zur Eindämmung der
Pandemiefolgen maßgeblich beeinflusst. Die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter der Entwicklungsabteilungen des
FRIWO-Konzerns mit Standorten in Deutschland, Vietnam
und Indien meisterten die Herausforderungen mit großer
Eigeninitiative und Kooperationswillen durch die umfangrei-
che Nutzung von Homeoffice-Regelungen und die Digitali-
sierung von Arbeitsabläufen, etwa durch den regelmäßigen
Austausch über Videokonferenzen.
Trotz des schwierigen Umfelds weitete FRIWO im Berichts-
jahr die Forschungs- und Entwicklungskapazitäten strate-
giekonform aus. Zum 31. Dezember 2020 waren weltweit
78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Produktentwick-
lung beschäftigt, 15 Personen mehr als am gleichen Vorjah-
resstichtag.
In Vietnam eröffnete FRIWO im Januar 2020 ein neues Ent-
wicklungsbüro, das durch seine Nähe zur Innenstadt von
Ho Chi Minh-Stadt besonders attraktiv für junge und gut
ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist. Dadurch
war FRIWO Vietnam in der Lage, weitere hochqualifizierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzuwerben und die Ka-
pazitäten für die eigenständige Produktentwicklung zu er-
höhen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren 40 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahreswert: 21) in Vietnam
beschäftigt.
Der laufende Wandel vom reinen Produkt- zum Produkt-
und Systemanbieter wurde auch 2020 konsequent verfolgt.
Eine umfangreiche, mit einem Beratungsunternehmen er-
arbeitete Marktstudie über das E-Mobility-Produktport-
folio, bestehend aus hochqualitativen Motorsteuerungen
für Elektromotoren, Batteriemanagement-Systemen und
Ladegeräten für Lithium-Ionen-Batterien, bewertete den
indischen Markt als besonders aussichtsreich.
Ganz oben auf der Agenda stand
weiterhin das Produkt- und Inno-
vationsmanagement. So wurde im
Berichtsjahr ein 500 W-Ladegerät
zur Marktreife geführt, welches im
Jahr 2021 in Serie gehen wird.
Das Ladegerät verfügt über die Fähigkeit, via CAN-BUS
(System zum Datenaustausch zwischen Steuerungsge-
räten) mit Batteriemanagement-Systemen zu kommuni-
zieren, um dadurch einen abgestimmten Ladevorgang zu
erreichen. Neben einem hochmodernen Industrie-Design
ermöglicht es dank hoher Effizienz eine kompakte Bauform
und gleichzeitig eine rein passive Kühlung.
Im Geschäftsjahr 2020 beliefen sich die Ausgaben für For-
schung und Entwicklung konzernweit auf 5,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 4,7 Mio. Euro).
26 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die COVID-19-Pandemie hielt die Weltwirtschaft im Jahr
2020 in Atem. In der ersten Jahreshälfte 2020 brach das
globale Bruttoinlandsprodukt nach Berechnungen des
Münchner ifo-Instituts um knapp 10 Prozent gegenüber
dem Schlussquartal 2019 ein. Im Sommer 2020 zog die ge-
samtwirtschaftliche Produktion dann wieder stark an. Dies
war eine Folge der Rücknahme der Infektionsschutzmaß-
nahmen zur Bekämpfung des Virus, wodurch Unternehmen
wieder verstärkt produzieren konnten und die Haushalte
ihre Ausgaben deutlich erhöhten. Der Produktionseinbruch
fiel in den Schwellenländern in der ersten Jahreshälfte ins-
gesamt deutlich moderater aus als in den fortgeschrittenen
Volkswirtschaften, vor allem bedingt durch die schnelle Er-
holung in China. Im Verlauf des Sommers übertrafen aber
auch andere asiatische Länder aufgrund einer erfolgreichen
Pandemiebekämpfung wieder das Vorkrisenniveau. Mit
dem Anstieg der Infektionszahlen im vierten Quartal und
dem neuerlichen Lockdown des öffentlichen Lebens, vor
allem in zahlreichen Staaten Europas, verzeichnete die Nor-
malisierung der Wirtschaftsleistungen gegen Jahresende
einen deutlichen Rückschlag.
Das ifo-Institut prognostizierte für das Gesamtjahr 2020
einen Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts um
3,6 Prozent gegenüber dem Jahr 2019, für den Euroraum
allerdings ein Minus von 7,4 Prozent. Auch in Deutschland
bremste die zweite Corona-Welle und der erneute Lock-
down im Schlussquartal die wirtschaftliche Erholung. Da-
von war besonders der private Konsum betroffen, während
die Warenexporte und die Bauinvestitionen die Wirtschaft
stützten. Das Statistische Bundesamt gab nach ersten Be-
rechnungen einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts für
das gesamte Jahr 2020 um 5,0 Prozent zum Vorjahr be-
kannt.
Quellen:
ifo-Institut, München: Ifo-Schnelldienst. Sonderausgabe, Dezember 2020
Statistisches Bundesamt, Presseinformation, 29. Januar 2021
Branchenspezifische Rahmenbedingungen
Mit seinen Produkten ist der FRIWO-Konzern vor allem
auf den globalen Märkten für Stromversorgungen und La-
detechnik präsent. Das Marktforschungsunternehmen
Transparency Market Research (TMR) prognostiziert für
den Weltmarkt für Stromversorgungen im Jahr 2030 ein
Gesamtvolumen von 40,9 Mrd. US-Dollar, ausgehend von
29,2 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018. Dies entspricht einer
durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) von
4,4 Prozent. Für den Weltmarkt für Ladegeräte sieht TMR
im Jahr 2030 ein Gesamtvolumen von 42,9 Mrd. US-Dollar,
ausgehend von 24,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018, was ei-
nem CAGR von 5,8 Prozent entspricht.
Die globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wer-
den auch im Jahr 2021 zu einem verringerten Wachstum
der Branche führen. Marktstudien zufolge wird ab 2022
wieder ein sukzessives Wachstum erwartet.
Da FRIWO als Hersteller von Ladegeräten, Akkupacks und
Stromversorgungen unterschiedliche Branchen und An-
wendungen bedient, ist die Entwicklung des Gesamtmark-
tes für Stromversorgungen und Ladetechnik für das Un-
ternehmen nur bedingt aussagekräftig. Relevanter für die
künftige Entwicklung von FRIWO ist dagegen die Betrach-
tung einzelner Teilmärkte.
Von großer strategischer Bedeutung ist der Markt für me-
dizinische Stromversorgungen, für den die Experten des
Marktforschungsunternehmens Data Bridge Market Re-
search im Zeitraum von 2017 bis 2024 ein jährliches
Wachstum von durchschnittlich 7,5 Prozent erwarten.
Treibende Einflussfaktoren sind neben dem steten Fort-
schritt in der Medizintechnik vor allem auch die zunehmend
bessere medizinische Versorgung in Entwicklungs- und
Schwellenländern sowie der steigende Bedarf an mobilen
Lösungen und Medizingeräten für den Hausgebrauch. Diese
Trends werden von den Marktforschern des Unternehmens
Mordor Intelligence (mit einer durchschnittlichen jährli-
chen Wachstumserwartung von 6,5 Prozent von 2021 bis
2026) und Zion Market Research (durchschnittliche jährliche
Wachstumserwartung von 6,1 Prozent von 2018 bis 2025)
Wirtschaftsbericht
27 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
grundsätzlich bestätigt. Entgegen der größtenteils negati-
ven Auswirkung der COVID-19-Pandemie auf die relevan-
ten Teilmärkte für FRIWO in den Jahren 2020 und 2021 wird
der Markt für medizinische Stromversorgungen aufgrund
einer erhöhten Nachfrage z.B. nach Beatmungsgeräten po-
sitiv beeinflusst.
Für die künftige Entwicklung von FRIWO sind darüber hin-
aus auch die Teilmärkte für Ladetechnik sehr bedeutsam.
Das Know-how des Unternehmens wird seit geraumer Zeit
vor allem von Kunden aus den Bereichen akkubetriebene
Werkzeuge und akkubetriebene Gartenwerkzeuge wert-
geschätzt. Bei Elektrowerkzeugen wird erwartet, dass die
akkubetriebenen Geräte auf Basis einer besser werdenden
Batterietechnik mit kürzeren Ladezyklen und längeren Lauf-
zeiten zunehmenden Absatz finden werden. Goldstein Re-
search etwa beziffert die durchschnittliche jährliche Wachs-
tumsrate für den Weltmarkt kabelloser Elektrowerkzeuge
von 2016 bis 2024 auf 4,8 Prozent. Zion Market Research
prognostiziert mit durchschnittlichen jährlichem Wachs-
tumsraten von 4,1 Prozent von 2018 bis 2025 für den welt-
weiten Power Tool-Markt auf einem ähnlichen Niveau.
Einer der stärksten Wachstumsmärkte unserer Zeit ist die
Elektromobilität. Die Marktexperten von Persistence Mar-
ket Research rechnen für den Weltmarkt für E-Bike-Moto-
ren im Zeitraum 2017 bis 2025 mit durchschnittlichen jähr-
lichen Zuwachsraten von 6,3 Prozent. Da die Motoren den
Fahrradherstellern in der Regel zusammen mit Bordcompu-
ter, Batterie und Ladegerät als Gesamtsystem zugeliefert
werden, dient diese Prognose auch als gute Indikation für
die Entwicklung des Ladegeräte-Marktes in diesem Bereich.
Neben der Ladetechnik für E-Bikes liefert FRIWO auch Mo-
torsteuerungen und alle weiteren Komponenten für elekt-
rische Antriebsstränge als Gesamtsystem aus einer Hand.
Die Systemlösungen der FRIWO werden derzeit vornehm-
lich bei E-Scootern eingesetzt, für welche eine sehr starke
Marktentwicklung erwartet wird. Die Entwicklung wird ge-
trieben von der wachsenden Mikromobilität, d. h. der Ver-
wendung billigerer und umweltfreundlicherer Alternativen
zum Auto, insbesondere in dichten städtischen Gebieten
in Asien und den USA. Grand View Research prognosti-
ziert dem Weltmarkt für E-Scooter-Motoren von 2019 bis
2030 eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von
8,5 Prozent. Insbesondere im Wirtschaftsraum Asien-Pa-
zifik entwickelt sich der Markt für diese Elektrofahrzeuge
immens: Im Zeitraum von 2017 bis 2025 rechnet Prescient
& Strategic Intelligence mit einer deutlichen Steigerung der
jährlichen Volumina von 17,3 Millionen auf 31,2 Millionen
Stück (im Schnitt + 8,7 Prozent pro Jahr). Für Europa kalku-
lieren die Experten eine jährliche Zuwachsrate für E-Scoo-
ter- und Elektromotorrad-Motoren bis zum Jahr 2025 von
26,2 Prozent.
Auch abseits der E-Scooter finden immer mehr Elektromo-
toren in den unterschiedlichsten Fahrzeugen Verwendung.
Mordor Intelligence beziffert das jährliche Wachstum von
Elektromotoren für Electric Vehicles von 2019 bis 2024
auf 15,4 Prozent, das Marktforschungsunternehmen Mar-
ket Research Future sieht sogar eine Wachstumsrate von
20 Prozent.
Quellen:
Transparency Market Research: Power Supply Market 2020–2030
Transparency Market Research: Global Charger Market 2020–2030
Fatpos Global: Medical Supplies Market
Regal Intelligence: 2020–2029 Report on Global Switch Mode Power Supply Transformers
Market
Data Bridge Market Research: Global Medical Power Supply Market – Industry Trends and
Forecast to 2024
Mordor Intelligence: Medical Power Supply Market – Growth, Trends, COVID-19 Impact, and
Forecasts (2021–2026)
Zion Market Research: Medical Power Supply 2018–2025
Goldstein Research: Global Cordless Power Tools Market Outlook 2024: Global Opportunity
and Demand Analysis, Market Forecast
Zion Market Research: Power Tools Market 2018–2025
Persistence Market Research: Electric Bicycle Motors Market – Global Growth, & Forecast to
2025
Statista: In-depth: eMobility 2020
Grand View Research: Electric Scooters Market, 2019–2030
Prescient & Strategic (P&S) Intelligence: Europe Electric Scooters and Motorcycles Market,
Forecast to 2025
Mordor Intelligence: Electric Motors for Electric Vehicle Market 2019–2024
Market Research Future Electric Vehicle Motor Market Research Report – Forecast 2023
28 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Allgemeiner Geschäftsverlauf
Der FRIWO-Konzern hat im Jahr 2020 sein Umsatzziel
nach einem klaren Aufwärtstrend ab dem zweiten Quartal
erreicht. Die Konzernerlöse nahmen von 95,8 Mio. Euro im
Vorjahr um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro zu und erreichten
damit das prognostizierte leichte Wachstum. Die Geschäfts-
entwicklung war vor allem gegen Jahresende aufgrund der
weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch
erneute Lieferengpässe für elektronische Komponenten,
stark begrenzte Logistik- und Frachtkapazitäten sowie in
der Folge durch deutlich höhere Material- und Frachtkosten
beeinflusst. Dadurch mussten Lieferungen an Kunden teil-
weise ins Jahr 2021 verschoben werden.
Das bereinigte Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern
(EBIT), bei dem Wechselkurs- und Einmaleffekte, etwa
im Zusammenhang mit COVID-19 und mit der laufenden
Transformation der Gruppe eliminiert wurden, war in etwa
ausgeglichen. Das ausgewiesene EBIT erreichte -3,8 Mio.
Euro (2019: -15,6 Mio. Euro) und lag damit leicht unter der
angekündigten Spanne eines ausgeglichenen bis leicht ne-
gativen Ergebnisses. Das Ende 2019 beschlossene Maß-
nahmenpaket für nachhaltiges profitables Wachstum des
FRIWO-Konzerns wurde trotz der schwierigen Rahmenbe-
dingungen im Berichtsjahr weitgehend plangemäß umge-
setzt.
Auftragsentwicklung
Der Auftragseingang des FRIWO-Konzerns lag 2020 um
16,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Die Book-to-
Bill Ratio, also das Verhältnis des Auftragseingangs zum
Umsatz, bewegte sich im Gesamtjahr mit 1,07 deutlich über
dem Vorjahresniveau (0,95) und indiziert weiteres Umsatz-
wachstum. Dabei war das 1. Quartal – vor dem weltweiten
Ausbruch der COVID-19-Pandemie – das beste Quartal mit
einer außergewöhnlich hohen Ratio von 1,63. Während die
Auftragsentwicklung im 2. Quartal dann eher verhalten war,
erholte sie sich seit dem Sommer 2020 wieder leicht. Re-
gional entwickelte sich der Auftragseingang heterogen: In
den Segmenten „Asien“ und dem „Rest der Welt“ wurde der
Auftragseingang mehr als verdoppelt, das Segment „Übri-
ges Europa“ verzeichnete einen Zuwachs von 10,4 Prozent
gegenüber dem Vorjahr und das Segment „Deutschland“
blieb mit einem Zuwachs von 1,1 Prozent nahezu auf Vor-
jahresniveau. Die Zuwächse in Asien und dem Rest der Welt
sind auf das E-Mobility-Geschäft in Vietnam und Indien so-
wie auf eine wachsende Nachfrage von Medizinkunden in
den USA zurückzuführen.
Der Auftragsbestand des Konzerns lag per 31. Dezember
2020 um 13,5 Prozent über dem entsprechenden Vorjah-
reswert.
Umsatzentwicklung
Der FRIWO-Konzern konnte im Jahr 2020 trotz der Belas-
tungen durch die COVID-19-Pandemie den Konzernumsatz
um 3,8 Prozent auf 99,4 Mio. Euro (Vorjahr: 95,8 Mio. Euro)
steigern und erreichte damit wie angekündigt eine leichte
Umsatzerhöhung. Im Umsatz enthalten ist ein positiver Ef-
fekt von 0,8 Mio. Euro aus der Veränderung der Vertrags-
vermögenswerte. Die Umsatzentwicklung zeigte dabei
unterjährig eine klare Aufwärtstendenz; so lagen die Kon-
zernerlöse nach dem ersten Halbjahr noch um 10,1 Prozent
unter dem entsprechenden Vorjahreswert.
Währungsbereinigt, also zu Vorjahres-Wechselkursen, lag
der Konzernumsatz im Jahr 2020 bei 100,9 Mio. Euro, ein
Zuwachs um 5,4 Prozent zum Vorjahr.
Auf hohem Niveau blieb 2020 der Bereich Elektromobilität
mit einem Umsatzplus von 6,5 Prozent. FRIWO profitierte
dabei von der Weiterentwicklung der Produktpalette durch
die erfolgreiche Integration der Emerge Engineering GmbH
sowie durch neue Kunden in Europa und Asien.
Dagegen lagen die Erlöse im Bereich Werkzeuge und Gar-
tengeräte um 8,0 Prozent unter Vorjahresniveau. Kurzarbeit
und Produktionsdrosselungen aufgrund von COVID-19 bei
einigen Toolherstellern sowie ein hoher Lagerbestand an
Gartengeräten bei Kunden als Folge des sehr heißen Som-
mers 2019 führten zu dem Umsatzrückgang. Zusätzlich ist
zu beobachten, dass die Kunden zur Risikominimierung zu-
nehmend eine Mehr-Lieferanten-Strategie nutzen.
Der Bereich Industrie erreichte ein Umsatzplus von
13,8 Prozent und konnte damit den Erlösrückgang aus dem
Vorjahr fast wieder ausgleichen.
Produkte für die Medizinindustrie verzeichneten, auch
als Folge der COVID-19-Pandemie, einen Zuwachs von
33,6 Prozent.
29 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Der Umsatzrückgang im Bereich Distribution (-27,8 Pro-
zent) ist zum einen auf Kundenverluste bei den Distributoren
und zum anderen auf den wachsenden Direktvertrieb von
FRIWO an einzelne Kunden ohne Nutzung von Distributoren
zurückzuführen. Im margenschwächeren Bereich Konsu-
mentenprodukte nahmen die Erlöse – im Einklang mit der
Konzernstrategie – weiter deutlich ab (-19,7 Prozent).
Der Hauptanteil der FRIWO-Geschäfte lag auch 2020 auf
dem europäischen Markt. Der Anteil am Gesamtumsatz
sank leicht von 90,3 Prozent im Vorjahr auf 86,7 Prozent.
Das Segment „Deutschland“ verzeichnete ein Umsatzplus
um 7,3 Prozent auf 45,7 Mio. Euro (Vorjahr: 42,6 Mio. Euro).
Die Erlöse im Segment „Übriges Europa“ (Europa ohne
Deutschland) nahmen um 7,7 Prozent auf 40,5 Mio. Euro
ab (Vorjahr: 43,9 Mio. Euro). Im Segment Asien erhöhte sich
der Umsatz auf 6,9 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro), vor
allem durch neue Aufträge im Bereich E-Mobility. In den
übrigen Regionen erhöhte sich der Umsatz zum Vorjahr um
47,7 Prozent auf 6,3 Mio. Euro.
Betrachtet man den Konzernumsatz (ohne Umsatz aus
Weiterbelastung von Entwicklungsleistungen, Werkzeug-
kosten, Approbationskosten, Frachtkosten) nach Produk-
tionsland, so nahm der Anteil Vietnams weiter signifikant
zu und erreichte im Berichtsjahr 66,0 Prozent (Vorjahr: 51,9
Prozent). Dabei wirkten sich die 2020 vollzogenen Produkti-
onsverlagerungen von Europa nach Vietnam entsprechend
aus. Der Anteil Chinas am Gesamtumsatz nahm hingegen
weiter auf 1,2 Prozent ab (Vorjahr: 1,6 Prozent). Aus eu-
ropäischer Produktion (Standort Ostbevern und polnische
Zulieferer) stammten 32,7 Prozent des Umsatzes (Vorjahr:
46,5 Prozent).
Ertragslage
Mit der unterjährig positiven Umsatzentwicklung belebte
sich im Jahresverlauf auch die Ertragslage. Konzernergeb-
nis und Profitabilität konnten im Gesamtjahr 2020 gegen-
über dem Vorjahr verbessert werden. Die Ertragslage war
aber durch Mehraufwendungen aufgrund der weltweiten
COVID-19-Pandemie belastet, die durch unverzüglich ein-
geleitete Gegenmaßnahmen (u. a. Stundung der Einfuhr-
umsatzsteuer, Kurzarbeit) nicht ganz kompensiert werden
konnten.
Das Bruttoergebnis stieg von 3,3 Mio. Euro im Vorjahr auf
6,9 Mio. Euro. Entsprechend verdoppelte sich die Brutto-
marge vom Umsatz von 3,5 Prozent auf 7,0 Prozent. Der
Anstieg resultierte im Wesentlichen aus dem leicht gestie-
genen Umsatz bei gesunkenen Aufwendungen für die Pro-
duktionskapazitäten in Asien und in Deutschland.
Die Vertriebskosten sanken 2020 leicht um 0,2 Mio. Euro
auf 3,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro). Die allgemeinen
Verwaltungskosten blieben mit 6,5 Mio. Euro nahezu auf
dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Das operative Ergebnis, also das Bruttoergebnis des Um-
satzes abzüglich der Vertriebs- und allgemeinen Verwal-
tungskosten, verbesserte sich von -7,1 Mio. Euro im Vorjahr
um 3,7 Mio. Euro auf -3,4 Mio. Euro.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge
enthalten im Wesentlichen die Währungsaufwendungen
und -erträge. In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 14
des Konzernanhangs verwiesen.
30 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug
-3,8 Mio. Euro nach -15,6 Mio. Euro im Vorjahr. Es lag da-
mit leicht unterhalb der Prognose eines ausgeglichenen bis
leicht negativen EBIT.
Im Vorjahr war die Ertragslage des Konzerns maßgeblich
durch die Aufwendungen für das Transformationspro-
gramm belastet gewesen. Dabei handelte es sich um Rück-
stellungen für den Personalabbau und für sonstige Reorga-
nisationsaufwendungen sowie weitere Einmalkosten (rund
11 Mio. Euro).
Die EBIT-Rendite (bezogen auf den Umsatz) lag 2020 bei
-3,9 Prozent (2019: -16,3 Prozent).
Das Finanzergebnis war im Wesentlichen geprägt durch
die höheren Zinsaufwendungen für den im ersten Quartal
neu abgeschlossenen Konsortialkredit und für das Gesell-
schafterdarlehen; es erhöhte sich auf -1,4 Mio. Euro nach
-0,8 Mio. Euro im Vorjahr.
Das Ergebnis vor Steuern (PBT) verbesserte sich im Vergleich
zum Vorjahr deutlich von -16,4 Mio. Euro auf -5,2 Mio. Euro.
Der im Vorjahr gebildete latente Steueranspruch in Höhe
von 4,8 Mio. Euro, der mit 5,0 Mio. Euro auf den Verlust-
vortrag des Jahres 2019 zurückzuführen ist, hat sich um
0,3 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro verringert.
Nach Steuern betrug das Konzernergebnis -5,5 Mio. Euro
nach einem negativen Vorjahresergebnis von -11,3 Mio.
Euro. Das entspricht einem Ergebnis je Aktie von -0,72 Euro
nach -1,47 Euro im Jahr 2019 (siehe Ziffer 18 des Konzern-
anhangs).
Finanzlage
Kapitalstruktur
Das Finanzmanagement des FRIWO-Konzerns ist maßgeb-
lich auf die Steuerung der benötigten Liquidität sowie eine
angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens aus-
gerichtet.
Die FRIWO Gerätebau GmbH verkauft einen Teil ihrer For-
derungen in Form eines echten Factorings, bei dem das
Ausfallrisiko von der Factoring-Gesellschaft getragen wird.
Der Anteil der verkauften Forderungen am Forderungsbe-
stand erhöhte sich im Berichtszeitraum um 3,1 Prozent-
punkte und lag zum Stichtag 31. Dezember 2020 bei rund
76,7 Prozent (Ende 2019: 73,6 Prozent). Im Zuge des neuen
Finanzierungskonzeptes hat die FRIWO Gerätebau GmbH
den Factoringvertrag bis zum Ende 2022 prolongiert.
Zur Absicherung des Ende 2019 eingeleiteten Transforma-
tionsprozesses war es notwendig, ein neues Finanzierungs-
konzept zu erstellen. Die im März 2020 mit den Banken
vereinbarte neue Konzernfinanzierung beinhaltete, dass die
bisherigen bilateralen Kreditlinien mit den deutschen Kre-
ditgebern in einen Konsortialkredit überführt wurden. Die
Kreditfinanzierung besteht aus einer 10,4 Mio. Euro amorti-
sierenden Laufzeitkreditlinie sowie zwei weiteren Betriebs-
mittellinien in Höhe von 8,3 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro.
Für alle drei Tranchen wurde eine Laufzeit bis zum 31. De-
zember 2022 vereinbart. Die Betriebsmittellinien sind bis
zum Ende 2020 tilgungsfrei, ab 2021 sind quartalsweise
Tilgungszahlungen in Höhe von insgesamt 1,0 Mio. Euro auf
die amortisierende Laufzeitkreditlinie vereinbart worden. Im
Jahr 2022 erhöhen sich die Tilgungen auf insgesamt 2,7 Mio.
Euro und die Resttilgung ist zum Laufzeitende fällig.
Zudem hat die vietnamesische Tochtergesellschaft eine bi-
laterale Kreditlinie mit der lokalen Bank in Vietnam behalten.
Für beide Kreditvereinbarungen bestehen verschiedene,
von FRIWO gestellte Garantien und Sicherheiten. Darüber
hinaus wurden für den Konsortialkredit neue Finanzkenn-
zahlen definiert (Covenants) und erweiterte Reporting- und
Dokumentationspflichten vereinbart. Die Kreditvereinba-
rung sieht zudem den Verzicht auf Dividendenzahlungen
der FRIWO AG während des Sanierungszeitraums vor.
31 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Ein weiterer Beitrag zur Liquiditätssicherung des FRIWO-
Konzerns ist ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen des
Großaktionärs Cardea Holding GmbH, Grünwald, in Höhe
von 2,7 Mio. Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahres-
ende), welches im Mai 2020 zur Auszahlung kam und eine
Laufzeit bis zum 31. März 2023 hat.
Der FRIWO-Konzern war auch im Geschäftsjahr 2020
durchgehend selbstständig finanziert und verfügte jederzeit
über eine ausreichende Liquidität.
Investitionen
Die konzernweiten Investitionen im Geschäftsjahr betru-
gen 3,1 Mio. Euro, eine Erhöhung um 1,4 Mio. Euro bzw.
85,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1,7 Mio. Euro). Diese
Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Investition in Vietnam
in den Maschinenpark und in die Anschaffung von Werk-
zeugen, die im Zusammenhang mit den Produktionsverla-
gerungen standen, sowie auf den Erwerb von SAP-Lizenzen
zurückzuführen.
Die Investitionen bezogen auf den Umsatz erhöhten sich
von 1,7 Prozent im Vorjahr auf 3,1 Prozent im Geschäfts-
jahr 2020.
Von den gesamten Investitionen entfielen 2,6 Mio. Euro auf
Sachanlagen (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro) und 0,5 Mio. Euro auf
immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro).
Liquidität
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit be-
trug im Berichtsjahr -3,1 Mio. Euro nach einem positiven
Cashflow von 1,5 Mio. Euro im Vorjahr. Er lag damit deutlich
unter den Erwartungen. Wesentliche Einflussfaktoren wa-
ren das negative operative Ergebnis und der Abbau der im
Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen.
Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss
von 2,7 Mio. Euro (2019: Mittelabfluss von 1,4 Mio. Euro).
Der Netto-Cashflow war -5,8 Mio. Euro nach einem ausge-
glichenen Netto-Cashflow im Vorjahr.
Die Finanzierungstätigkeit führte insgesamt zu einem Mit-
telzufluss von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: Mittelzufluss von
3,4 Mio. Euro). Darin berücksichtigt ist das Gesellschafter-
darlehen (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) mit
2,7 Mio. Euro. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember
2020 über Zahlungsmittel in Höhe von 4,2 Mio. Euro nach
einem Finanzmittelbestand von 5,9 Mio. Euro zu Jahresbe-
ginn.
Im Berichtsjahr konnten die Gesellschaften des Konzerns
ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedienen.
Aus aktueller Sicht und auf Basis der neu gesicherten Fi-
nanzierung ist die Liquidität auch für das Jahr 2021 und die
Folgejahre gesichert.
32 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Vermögenslage
Die Bilanzsumme des FRIWO-Konzerns per 31. Dezem-
ber 2020 belief sich auf 61,3 Mio. Euro und lag damit um
1,1 Mio. Euro unter dem Wert am gleichen Stichtag 2019
(62,4 Mio. Euro).
Der Wert der langfristigen Vermögenswerte ging in Sum-
me von 20,5 Mio. Euro zum Jahresende 2019 auf 19,4 Mio.
Euro zurück (-5,3 Prozent). Darin enthalten sind mit 2,1 Mio.
Euro die Nutzungsrechte aus Leasingfinanzierungen (Vor-
jahr: 1,6 Mio. Euro) und die Abgrenzung der aktiven latenten
Steuern in Höhe von 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,8 Mio. Euro).
Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit 41,9 Mio.
Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Die Vorräte nahmen
um 6,2 Prozent auf 20,9 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019:
22,3 Mio. Euro). Trotz eines strikten Bestandsmanage-
ment baute der FRIWO-Konzern seinen Vorratsbestand um
0,6 Mio. Euro auf. Gegenläufig mit -1,4 Mio. Euro gegenüber
dem Vorjahr wirkte sich jedoch die Reduzierung der geleis-
teten Anzahlungen auf Vorräte aus. FRIWO hatte im Vorjahr
ein wichtiges elektronisches Bauteil zur Sicherstellung der
Lieferfähigkeit bevorratet, der Bestand wurde im Jahres-
verlauf 2020 sukzessive abgebaut. Die zeitraumbezogene
Umsatzrealisierung nach IFRS 15 hatte einen Effekt von
-0,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr auf die Vorräte.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen
auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahresstichtag: 3,4 Mio. Euro). Hierbei
wirkten sich das höhere Geschäftsvolumen zum Jahresende
im Vergleich zum schwächeren vierten Quartal des Vorjah-
res sowie eine erhöhte Factoring-Quote von 76,7 Prozent
aus (Vorjahr: 73,6 Prozent). Die durch zeitraumbezogene
Umsatzrealisierung nach IFRS 15 entstandenen Vertrags-
vermögenswerte stiegen von 7,6 Mio. Euro um 0,8 Mio.
Euro auf 8,4 Mio. Euro.
Die Zahlungsmittel lagen zum Jahresende bei 4,2 Mio. Euro
(31. Dezember 2019: 5,9 Mio. Euro).
Auf der Passivseite der Bilanz sank das Eigenkapital des
FRIWO-Konzerns durch den Konzernverlust (-5,5 Mio. Euro)
von 10,9 Mio. Euro per 31. Dezember 2019 auf 4,8 Mio.
Euro zum Ende des Berichtsjahres. Die Eigenkapitalquote
sank entsprechend im Stichtagsvergleich von 17,5 Prozent
auf 7,7 Prozent und lag damit auf einem nicht zufrieden-
stellenden Niveau.
Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Stich-
tagsvergleich auf 16,5 Mio. Euro zum Jahresende 2020
(31. Dezember 2019: 4,9 Mio. Euro). Der starke Anstieg ist
in erster Linie auf die erstmalige Berücksichtigung der neu-
en, bis 2022 laufenden Konzernfinanzierung zurückzufüh-
ren. So standen die langfristigen Finanzverbindlichkeiten
mit 9,4 Mio. Euro zu Buche nach 0,6 Mio. Euro am gleichen
Vorjahresstichtag. In den langfristigen Verbindlichkeiten ist
ebenfalls ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio.
Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) enthalten.
Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten nach
IFRS16 stiegen auf 2,2 Mio. Euro (davon 0,9 Mio. Euro kurz-
fristig; 1,3 Mio. Euro langfristig).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sanken im Stichtagsver-
gleich in Summe von 46,6 Mio. Euro per Ende 2019 um 6,5
Mio. Euro auf 40,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2020. Dabei
nahmen die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zuge
der Neufinanzierung des Konzerns ebenfalls um 6,5 Mio.
Euro auf 14,7 Mio. Euro ab (31. Dezember 2019: 21,2 Mio.
Euro). Die kurzfristigen Rückstellungen nahmen mit der
Umsetzung der Strukturmaßnahmen aus dem Transfor-
mationsprogramm von 9,0 Mio. Euro um 4,9 Mio. Euro auf
4,1 Mio. Euro ab. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen lagen mit 12,4 Mio. Euro um 1,3 Mio. Euro über
Vorjahresniveau (11,1 Mio. Euro), vor allem bedingt durch
das höhere Geschäftsvolumen zum Ende des Berichtsjah-
res im Vergleich zum Vorjahr.
Das Working Capital im Verhältnis zum Umsatz verbesserte
sich im Berichtsjahr weiter auf 20,9 Prozent nach 22,8 Pro-
zent Ende 2019.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten einschließlich
sonstiger nicht finanzieller Verbindlichkeiten stiegen um
3,4 Mio. Euro auf 7,1 Mio. Euro. Der Anstieg resultierte im
Wesentlichen aus der Stundung der Einfuhrumsatzsteuer in
Höhe von 2,4 Mio. Euro.
Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Vermögens-
und Finanzlage des Konzerns zum Jahresende 2020 als
angespannt, aber beherrschbar, vor allem unter Berück-
sichtigung der im ersten Quartal 2020 neu ausgehandelten
Finanzierung des Unternehmens für die nächsten zwei Jah-
re.
33 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Wirtschaftliche Lage der FRIWO AG
Die FRIWO AG fungiert als Holding des FRIWO-Konzerns.
Sie erzielt ihr Ergebnis im Einzelabschluss nach HGB-Rech-
nungslegung im Wesentlichen aus den vereinnahmten
Gewinnen bzw. den übernommenen Verlusten der Toch-
tergesellschaft FRIWO Gerätebau GmbH, mit der ein Ergeb-
nisabführungs- und Beherrschungsvertrag besteht.
Darüber hinaus fallen bei der Holding eigene Aufwendungen
an, die sich 2020 auf Vorjahresniveau bewegten.
Zusammen mit dem negativen Beteiligungsergebnis von
-4,8 Mio. Euro (Vorjahr: -16,2 Mio. Euro) verzeichnete die
FRIWO AG im Berichtsjahr ein handelsrechtliches Ergebnis
von -6,0 Mio. Euro (Vorjahr: -16,9 Mio. Euro).
Zusammen mit dem Ergebnisvortrag des Vorjahres von
-15,3 Mio. Euro beträgt der Bilanzverlust nun -21,3 Mio.
Euro. Das Eigenkapital sank von 23,7 Mio. Euro auf 17,7 Mio.
Euro.
Zusammenfassend war die Ertragslage der Gesellschaft
angesichts des Jahresverlustes weiterhin unbefriedigend.
Die Beteiligung an der FRIWO Gerätebau GmbH ist der
wesentliche Vermögensgegenstand der FRIWO AG. Diese
Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2020 unverändert
mit ihren historischen Anschaffungskosten von 28,3 Mio.
Euro ausgewiesen. Der Wertansatz wurde zum Abschluss-
stichtag erneut bestätigt. Der Bewertung lag eine aktuelle
Mehrjahres-Ergebnisplanung mittels des Discounted-
Cashflow-Verfahrens zugrunde, bei der Annahmen und
Schätzungen über die künftige Umsatz- und Ergebnis-
entwicklung der FRIWO Gerätebau GmbH unter Berück-
sichtigung der erwarteten Auswirkungen des eingeleiteten
Transformationsprogramms getroffen wurden.
Die Bilanzsumme der FRIWO AG stieg leicht auf 28,7 Mio.
Euro (Vorjahr: 28,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote sank
auf 61,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 83,7 Prozent).
Im Mai 2020 wurde zur Finanzierung der Tochtergesell-
schaften ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,7 Mio.
Euro (inklusive Zinsabgrenzung zum Jahresende) aufge-
nommen.
Das neue Finanzierungskonzept sichert den eingeleiteten
Konzernumbau ab. Die Finanzierung ist damit über den
Transformationszeitraum bis Ende 2022 gesichert, sofern
die vom Vorstand erwartete positive Ergebnisentwicklung
einsetzt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Entwicklung der Belegschaftsstärke
Der FRIWO-Konzern beschäftigte Ende 2020 weltweit
2.608 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahresstichtag:
1.708). In Deutschland waren 200 Mitarbeiter in den Be-
reichen Produktentwicklung, Produktion, Vertrieb und Ver-
waltung tätig (Vorjahresstichtag: 271). Dies entsprach zum
Bilanzstichtag einem Anteil an der Konzernbelegschaft von
7,7 Prozent (Vorjahresstichtag: 15,9 Prozent). Der Rück-
gang ist Folge der Verlagerung eines Teils der Produktion
nach Viet nam und der Straffung von Zentralfunktionen im
Rahmen des Transformationsprogramms, das auch in 2021
noch weiteren Stellenabbau vorsieht. Im Ausland arbeiteten
zum Jahresende 2.408 Personen (Vorjahresstichtag: 1.437),
davon 2.394 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den
Standorten in Vietnam (Vorjahresstichtag: 1.417), 10 Per-
sonen in China (Vorjahresstichtag: 20) und 4 Personen bei
der neuen Tochtergesellschaft in Indien (Vorjahresstichtag:
0). Der starke Personalaufbau in Vietnam korrespondiert
mit dem erhöhten Produktionsanteil.
Förderung junger Talente
Die Ausbildung von jungen Menschen zählt ebenso zu den
zentralen Aufgaben der FRIWO-Gruppe wie die Suche nach
qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Am Jahres-
stichtag 2020 beschäftigte der Konzern 15 Auszubildende
(Vorjahr:16) in verschiedenen Fachrichtungen wie Mechanik,
Elektronik, IT oder im kaufmännischen Bereich. Es befanden
sich zudem drei duale Studenten in der Ausbildung (2019:
fünf). Darüber hinaus ermöglichte FRIWO im Geschäftsjahr
2020 erneut mehreren externen Studenten, ihre Bache-
lor- oder Masterarbeit im Unternehmen zu schreiben. Alle
Studenten wurden umfassend und praxisorientiert in die je-
weiligen Aufgabengebiete eingearbeitet. FRIWO übernahm
einen Teil dieser Absolventen im Anschluss in ein Arbeits-
verhältnis. Im Jahr 2020 wurde erstmals ein sogenannter
Round Table abgehalten, bei dem die Auszubildenden die
Möglichkeit hatten, sich mit der Geschäftsführung zu ver-
34 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
schiedenen Themen auszutauschen und ihre Wünsche und
Fragen zu äußern.
Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist heute ein wich-
tiger Faktor, um durch Krankheit entstehende Kosten zu
reduzieren. Deshalb ist das Gesundheitsmanagement auch
für FRIWO eine zentrale Aufgabe. Im Berichtsjahr wurden
zusätzliche Maßnahmen zur Fehlzeitminimierung durch ein
mitarbeiterorientierteres Fehlzeitenmeldesystem ergriffen.
Darüber hinaus lag der Fokus auf Gesundheitsförderungs-
programmen, auf der Bezuschussung solcher Maßnahmen,
auf einer besseren Kommunikation in Gesundheitsfragen
und dem Coaching in Sachen Arbeitsbewältigung. Mit Blick
auf die COVID-19-Infektion wurden 2020 angemessene
Regeln aufgestellt und Veränderungen in der Arbeitsorga-
nisation vorgenommen. Dazu gehörten eine Maskenpflicht,
die Verringerung der Zahl der Dienstreisen, die Einführung
von Homeoffice, wo immer dieses möglich war, und zeit-
versetzte Arbeitszeiten. Zudem wurden in den Büros Trenn-
wände aufgestellt und Luftreiniger für frequentierte Räume
angeschafft.
Kurzarbeit
In den Monaten Mai bis Juli gab es COVID-19-bedingt Kurz-
arbeit in einigen Bereichen der FRIWO. Die betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reduzierten dabei die Ar-
beitszeit um rund 20 Prozent. Zudem wurden von allen Be-
schäftigten viele Überstunden abgebaut.
Personalentwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg von FRIWO basiert nicht zuletzt
auf dem Engagement und der Kompetenz der Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter. Im Jahr 2020 nahmen diese ebenso
wie die Führungskräfte COVID-19-bedingt an nur wenigen
Schulungen teil. Dennoch fand das jährliche Mitarbeiter-
gespräch im Rahmen der Entgelt-Rahmenabkommen-Ge-
spräche, kurz ERA-Gespräche, statt. Anfang des Jahres
nahm der Vertrieb an einer teambildenden Maßnahme über
zwei Tage statt, um die Zusammenarbeit noch weiter zu
stärken. Erneut führte FRIWO auch E-Learning-Schulungen
zur englischen Sprache in allen Unternehmensbereichen
durch. Es wurde ein Führungskräftetraining erarbeitet, das
allerdings aufgrund COVID-19 auf 2021 verschoben wurde.
Arbeitszeitgestaltung
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
und der sich verändernden Sozialgesetzgebung zum Ren-
tenniveau und Renteneintrittsalter hatte sich FRIWO ent-
schlossen, in zukunftsorientierte Konzepte zur flexiblen
Gestaltung der Lebensarbeitszeit zu investieren. Das im
Berichtsjahr 2016 zu diesem Zweck eingeführte Langzeit-
kontenmodell bleibt weiterhin bestehen. Durch COVID-19
unternahm FRIWO erste Schritte zum Arbeiten im Home-
office und machte damit positive Erfahrungen.
35 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Umweltbericht
FRIWO verpflichtet sich mit dem weltweit gültigen Um-
weltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 14001 zum
Schutz der Umwelt und des Prinzips der Nachhaltigkeit an
allen Produktionsstandorten. In allen Wertschöpfungsstu-
fen unterliegen die Produktionsprozesse der kontinuier-
lichen Überwachung. Die Umweltauswirkungen und -as-
pekte werden systematisch bewertet. Daraus resultierende
Maßnahmen werden dem kontinuierlichen Verbesserungs-
prozess zugeführt und garantieren somit die Weiterent-
wicklung des Umweltmanagements und die Erfüllung der
umweltrechtlichen Auflagen.
Die europäische Richtlinie 2011/65/EU „RoHS“ (Restriction
of certain Hazardous Substances) dient dazu, die Verwen-
dung bestimmter einzelner gefährlicher Stoffe in Elektro-
und Elektronikgeräten zu beschränken. Die Umsetzung der
Richtlinie erfolgt durch das Elektrogesetz (ElektroG), das
die Markteinführung, die Rücknahme und die umweltver-
trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
regelt. Dieses Gesetz erfasst auch die Richtlinie 2012/19/
EU „WEEE“ (Waste of Electrical and Electronic Equipment)
und beschreibt die Vermeidung von Abfällen von Elek-
tro- und Elektronikgeräten und die Reduzierung solcher
Abfälle durch Wiederverwendung. FRIWO hat bereits vor
der Einführung der beiden europäischen Richtlinien die ge-
setzlichen Anforderungen umgesetzt und erfüllt somit die
Einhaltung der Rechtskonformität zum Schutz von Mensch
und Umwelt.
Die EU-rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen von
Batterien und Akkumulatoren sowie für deren Entsorgung
ist die Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie
Altbatterien und Altakkumulatoren (sogenannte Batte-
rie-Richtlinie). Die Richtlinie wurde zum 1. Dezember 2009
durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknah-
me und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien
und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) in nationales
Recht umgesetzt. Ziel ist, den Umwelteintrag von Schad-
stoffen in Abfällen durch Batterien auf ein Mindestmaß
zu reduzieren. Hierfür sieht die Richtlinie – neben strikten
Stoffbeschränkungen für die Schwermetalle Quecksilber
und Cadmium – vor, dass möglichst alle Batterien getrennt
gesammelt und stofflich verwertet werden. Das erste Ge-
setz zur Änderung des Batteriegesetzes trat am 1. Januar
2021 in Kraft und betrifft auch FRIWO als Hersteller von
Battery-Packs. Die bisherige Anzeigepflicht beim Umwelt-
bundesamt (UBA) entfällt. Bevor ein Hersteller Batterien in
Umlauf bringt, ist er verpflichtet, sich bei der Stiftung Elek-
tro Altgeräte Register (EAR), die vom Umweltbundesamt
mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut ist,
mit der Marke und der jeweiligen Batterieart registrieren
zu lassen. FRIWO verfügt bereits über einen Account bei
der Stiftung und kann diesen auch für die Beantragung der
BattG-Registrierung nutzen. Für die Rückholung der in Um-
lauf gebrachten Mengen hat FRIWO ein zertifiziertes Rück-
nahmesystem beauftragt.
In der europäischen Verordnung 1907/2006 „REACH” (Re-
gistration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Che-
micals) wird die Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe gefordert. Die Verordnung
richtet sich an jeden Erzeuger und Nutzer von Chemikalien,
die verwendeten Chemikalien hinsichtlich Verwendungs-
und Einsatzzweck testen, dokumentieren und registrieren
zu lassen. Die Beweislast für die vorzulegenden Daten (z. B.
mit Blick auf Unbedenklichkeit, Toxizität oder Abbaubarkeit)
liegt auf Seiten der Erzeuger und Nutzer. FRIWO bezieht bei
der Umsetzung der Verordnung alle Lieferanten mit ein und
fordert ihre entsprechende REACH-Konformitätsnachwei-
se.
Nach dem Dodd Frank Wall Street Reform and Consumer
Protection Act (Dodd-Frank Act) der USA müssen Unter-
nehmen offenlegen, inwiefern ihre Produkte Konfliktmine-
ralien enthalten. „Konfliktmineralien“ sind Rohstoffe wie
Tantal, Zinn, Gold und Wolfram, sofern ihre Gewinnung und
der Handel mit diesen Rohstoffen zur Finanzierung bewaff-
neter Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo oder
ihren Nachbarstaaten beitragen. FRIWO verpflichtet sich,
die Vorschriften der Konfliktmineralienregelung einzuhalten
und verfolgt das Ziel, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen
und die ökologische Verwüstung in den betroffenen Län-
dern zu beenden. FRIWO fordert dazu jährlich alle Lieferan-
ten auf, aktuelle Berichte im Rahmen der EICC/GeSI-Mel-
dungsvorlage „Conflict Minerals Report“ bereitzustellen und
unterstützt die Kunden bei der Umsetzung ihres Konfliktmi-
neralienprogramms.
36 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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Die europäische Ökodesign-Richtlinie, ErP-Richtlinie
2009/125/EG (Energy-related Products) definiert spezi-
fische Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung
energieverbrauchs-relevanter Produkte. Für Netzteile sind
dies Grenzwerte für den Wirkungsgrad und die Stand-
by-Verlustleistung in Abhängigkeit von der Ausgangsleis-
tung. Seit dem 1. April 2020 müssen neue Ökodesign-An-
forderungen an externe Netzteile erfüllt werden.
Das USA-Energieministerium, Department of Energy (DoE)
definierte am 10. Februar 2014 weitere Einsparungsstan-
dards für externe Stromversorgungen. Diese Anforderungen
an die Energieeffizienz hatte FRIWO bereits vor Inkrafttre-
ten der Richtlinie am 10. Februar 2016 umgesetzt und liegt
bis heute bei seinen Produkten weit unter den spezifizier-
ten Grenzwerten. Die US-Richtlinie stellt deutlich strengere
Anforderungen an den Wirkungsgrad und die Standby-Ver-
luste von Stromversorgungen. Eine Anpassung der europä-
ischen Grenzwerte an den US-Standard wurde mit der Ver-
ordnung (EU) 2019/1782 der Kommission vom 1. Oktober
2019 umgesetzt. FRIWO bietet den Kunden bereits heute
Geräte, welche die gesetzlichen Anforderungen übertreffen.
37 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
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Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Zu Beginn des Jahres 2021 ist die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung in weiten Teilen der Welt aufgrund der anhal-
tenden COVID-19-Pandemie mit großen Unsicherheiten
behaftet. Positiv bewertet der Internationale Währungs-
fonds (IWF) den Start der Impfkampagnen in einigen Indus-
trie- und Schwellenländern; zudem rechnen die Experten
mit weiteren staatlichen Konjunkturspritzen. In der Folge
hob der IWF im Januar die Wachstumserwartung für die
Weltwirtschaft im Jahr 2021 sogar um 0,3 Prozentpunkte
an und ging von einem Zuwachs von 5,5 Prozent gegenüber
dem Vorjahr aus.
Für die Eurozone senkte der Wirtschaftsfonds den erwar-
teten Zuwachs der Wirtschaftsleistung jedoch um 1 Pro-
zentpunkt auf 4,2 Prozent. Auch in Deutschland soll das
Wachstum demnach mit 3,5 Prozent schwächer ausfallen
als zuletzt erwartet. Bei allen Projektionen ging der IWF
davon aus, dass die Menschen in den westlichen Industrie-
ländern und in einigen Schwellenländern bis zur Jahresmitte
2021 breiten Zugang zu Corona-Impfungen haben werden.
Zudem wurde an die Regierungen appelliert, weiterhin er-
hebliche Mittel in die Gesundheitsversorgung und Armuts-
bekämpfung zu investieren, um die sozialen Folgen der
Pandemie abzufedern, ohne dabei die Staatsschulden aus
den Augen zu verlieren.
Quelle:
IWF, World Economic Outlook, Januar 2021
Unternehmensbezogene Rahmenbedingungen
Grundsätzlich ist FRIWO in Segmenten des weltweiten
Power Supply-Marktes tätig, für die langfristig weiterhin
stabile Wachstumsprognosen bestehen (vgl. Kapitel Bran-
chenspezifische Rahmenbedingungen). Nach Ansicht der
Gesellschaft ist damit zu rechnen, dass die Nachfrage der
Kunden in allen Anwendungsbereichen im Jahr 2021 noch
von den Auswirkungen der weltweiten COVID-19-Pande-
mie beeinflusst sein wird. In welchem Ausmaß dies der Fall
sein wird, lässt sich mit Blick auf die für FRIWO relevanten
Märkte noch nicht abschätzen.
Die künftige Entwicklung des Konzerns hängt darüber hin-
aus von der weiterhin erfolgreichen Umsetzung des Ende
2019 begonnenen Transformationsprogramms für nach-
haltig profitables Wachstum ab. Darüber hinaus haben
einige dem Geschäftsmodell von FRIWO immanente ge-
schäftstypische Einflussfaktoren eine hohe Relevanz für die
wirtschaftliche Entwicklung.
Diese Faktoren sind für den Vorstand nur schwer ein-
schätzbar und können teilweise nicht oder nur sehr einge-
schränkt beeinflusst werden. So erwirtschaftet FRIWO ei-
nen wesentlichen Teil seiner Umsätze in US-Dollar, woraus
grundsätzlich eine Abhängigkeit vom Wertverhältnis des
Euro zum US-Dollar entsteht. Da die Volatilität des US-Dol-
lar-Kurses nicht vorhersehbar ist, sind Prognosen und dar-
auf aufbauende Planungen und Sicherungsmaßnahmen mit
entsprechenden Unsicherheiten behaftet.
Zu den weiteren, langfristig den Geschäftserfolg potenziell
erheblich beeinflussenden externen Parametern zählen
unverändert die Lohnkosten in Vietnam, bei denen FRIWO
weitere Erhöhungen erwartet, eine mögliche weitere Ver-
knappung von wichtigen Elektronik-Komponenten sowie
die Erhöhung der Marktpreise der eingesetzten Rohstoffe.
Die genannten Faktoren könnten die geplante wirtschaft-
liche Entwicklung des FRIWO-Konzerns kurz-, mittel- und
auch langfristig positiv wie negativ beeinflussen.
38 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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Voraussichtliche Geschäftsentwicklung
FRIWO wird das laufende Transformationsprogramm für
die Gruppe auch im Jahr 2021 weiter konsequent umset-
zen. Dabei wird es zu weiteren Verlagerungen von Produk-
tionskapazitäten vom Standort Ostbevern nach Vietnam
kommen, um die Kostenvorteile des Standortes nahe Ho
Chi Minh-Stadt bestmöglich nutzen zu können. Weitere
wichtige strategische Vorhaben im laufenden Jahr sind der
Start der Einführung von SAP zur Verbesserung der internen
Prozesse sowie ein Strategieprojekt zur Neuausrichtung der
Vertriebs organisation der Gruppe.
Um bei der strategischen Weiterentwicklung von FRIWO
die Ressourcen so zielgenau wie möglich zu steuern, ist das
operative Geschäft seit Januar 2021 in zwei Business Units
aufgeteilt. Die Business Unit Power Systems umfasst das
angestammte Geschäft bestehend aus Stromversorgungen
und Ladegeräten, während die neuen E-Mobility-Aktivitä-
ten in einer eigenen Einheit gebündelt sind. Beide Einheiten
verfügen über eigene Strukturen für Kernfunktionen wie
Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Operations (wo-
bei die Business Unit Power Systems teilweise noch Fer-
tigungsdienstleistungen für die Business Unit E-Mobility
erbringt). Kundenferne Funktionen wie Finanzen & Cont-
rolling, Personalwesen oder IT sind dagegen weiterhin zen-
tral organisiert. Ziel dieser Neuorganisation ist, mit klaren
Führungsverantwortlichkeiten schneller und kundennäher
agieren zu können.
Für das Geschäftsjahr 2021 ist der Vorstand trotz der an-
haltenden Beeinträchtigungen durch COVID-19 verhalten
optimistisch, auch wenn neuerliche Störungen in den Pro-
duktions- und Lieferketten oder kundenseitige Nachfrage-
schwankungen nicht auszuschließen sind. Positiv werden
sich Kosteneffekte durch die Verlagerung von Produktions-
teilen an den Standort Vietnam auswirken.
Für das Gesamtjahr 2021 geht FRIWO, auch vor dem Hin-
tergrund eines guten Auftragsbestands zum Ende des ver-
gangenen Jahres, von einem weiteren Wachstum des Kon-
zernumsatzes um einen mittleren bis oberen einstelligen
Prozentsatz gegenüber dem Vorjahreswert aus. Beim Kon-
zern-EBIT wird auf dieser Umsatzbasis ein leicht positives
Ergebnis erwartet. Die Prognose steht unter der Vorausset-
zung, dass es zu keinen wesentlichen neuen Belastungen
durch die anhaltende COVID-19-Pandemie kommt.
39 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
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Risikomanagement
Als international agierendes Unternehmen ist FRIWO bei
seinen Geschäftsaktivitäten einer Vielzahl von spezifischen
Risiken ausgesetzt, die sich gegebenenfalls nachteilig auf
die Geschäftsentwicklung sowie auf die Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken können. Vor
diesem Hintergrund ist ein professionelles und wirkungs-
volles Risikomanagementsystem ein unverzichtbarer Be-
standteil der Unternehmensführung und -steuerung.
Das Risikomanagementsystem bei FRIWO ist darauf ausge-
richtet, die potenziellen Risiken rechtzeitig zu erkennen, ihre
Ursachen zu analysieren und die Risiken mit geeigneten Ge-
gensteuerungsmaßnahmen im Vorfeld zu vermeiden oder
im Fall ihres Eintretens zu minimieren. Das Risikomanage-
Risikobericht
Eintrittswahrscheinlichkeit (w) in Prozent
sehr hoch
w>= 80%
hoch
50%<w<80%
mittel
25%<w<50%
gering
5%<w<25%
sehr gering
w<5%
sehr
gering
gering mittel hoch sehr hoch
< 0,1
0,1 bis
0,5
0,5 bis 1 1 bis 2 >= 2
Risikopotenzial (in Mio. Euro)
ment stellt einen standardisierten Prozess dar, der ständig
verbessert und verfeinert wird. Das System wird nicht zur
Analyse und Bewertung von Chancen eingesetzt.
Die systematische Identifikation, Bewertung und Steuerung
der Risiken sowie die entsprechende Berichterstattung
sind in einer Richtlinie niedergelegt, welche konzernweit
die Grundlage für ein effizientes Risikomanagementsystem
bildet.
Die Risikobewertung wird dreimal im Jahr durch Einschät-
zung von Risikopotenzial (in Euro) und Eintrittswahrschein-
lichkeit (in Prozent) von den zuständigen „Risk-Ownern“
(dabei handelt es sich um Führungskräfte in allen wesentli-
chen Bereichen des Konzerns) vorgenommen.
Risikomatrix
40 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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„Risk Controller“ unterstützen sie dabei und stellen sicher,
dass bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten
Risiken an höhere Führungsebenen und an den Aufsichts-
rat kommuniziert werden. Dabei ist die Risikoberichter-
stattung vollständig in die standardisierten Planungs- und
Forecast-Prozesse integriert. Dieses System gewährleistet,
dass alle identifizierten Risiken ihrer Wesentlichkeit ent-
sprechend berücksichtigt werden. Durch die Einbeziehung
aller relevanten Managementebenen wird im Unternehmen
das Risikobewusstsein stetig geschärft.
Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die erhebliche
negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des FRIWO-Konzerns haben können. Die nach-
stehende Übersicht enthält die derzeitige Einschätzung der
im Folgenden beschriebenen Unternehmensrisiken.
Weitere Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwen-
dung von Finanzinstrumenten und zum Finanzrisikoma-
nagement sind dem Konzernanhang unter Ziffer 38 zu ent-
nehmen. Auch Risiken, die dem Konzern derzeit noch nicht
bekannt sind, oder Risiken, die derzeit noch als unwesent-
lich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten
des Unternehmens negativ beeinträchtigen.
Risikoart Risiko-
potenzial
Eintrittswahr-
scheinlichkeit
Beschaffungs-, Pro-
duktions- und Preis-
änderungsrisiken
Materialbeschaffung mittel mittel
Beschaffung von
Fertigprodukten und
Handelswaren
mittel mittel
Marktrisiken
Wettbewerbsrisiken mittel mittel
Finanzrisiken
Währungsrisiken gering hoch
Liquiditätsrisiken hoch mittel
Zinsrisiken gering gering
Ausfallrisiken gering gering
Rechtsrisiken mittel gering
Personalrisiken gering mittel
IT-Risiken mittel gering
Risikoarten
Gesamtwirtschaftliche Risiken und spezifische Risiken
des FRIWO-Konzerns
Eine in relevanten Teilmärkten geringere konjunkturelle Dy-
namik könnte sich belastend auf die Nachfrage in den von
FRIWO bedienten Marktsegmenten auswirken. Dies hätte
je nach Intensität und Dauer eine unmittelbare Auswirkung
auf die finanzielle Lage des Konzerns.
Die wachsende Bedeutung von Energieeffizienz und Ver-
braucherschutz führt unverändert zu immer mehr gesetz-
lichen Regulierungen. Ein Erfolgsfaktor für FRIWO ist daher
die frühzeitige und zügige Erkennung und Umsetzung der
relevanten technischen Anforderungen und Normen.
Ferner bestehen länderspezifische Risiken an einzelnen
FRIWO-Standorten oder an denen ihrer Lieferanten. Insbe-
sondere ist das Risiko einer uneinheitlichen Auslegung und
Anwendung von Rechtsquellen zu nennen, das speziell das
Arbeitsrecht sowie Steuer- und Zollregelungen in China und
Vietnam betrifft.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Fe-
bruar 2020 wurde zwischen den Parteien ein Wirtschafts-
abkommen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ausgehandelt.
Das Abkommen über die zukünftigen Beziehungen be-
gründet unter anderem eine umfassende Wirtschaftspart-
nerschaft. Diese beruht im Kern auf einem Freihandels-
abkommen, das weder Zölle noch Quoten vorsieht und
damit bedeutende Handelshemmnisse abwendet. Weiter-
hin bleibt Großbritannien in mehreren Bereichen an euro-
päische Standards gebunden. FRIWO generiert rund vier
Prozent des Konzernumsatzes in Großbritannien. Dass sich
das Ausscheiden von Großbritannien aus EU-Binnenmarkt
und Zollunion als Risiko auf die Geschäftslage von FRIWO
negativ auswirkt, wird von der Eintrittswahrscheinlichkeit
und vom Risikopotenzial als gering erachtet.
Die COVID-19-Pandemie hat im Jahr 2020 die wirtschaftli-
che Entwicklung des FRIWO-Konzerns negativ beeinflusst.
Während die Auswirkungen zu Beginn des Jahres noch mo-
derat waren, wurden sie in Folgequartalen deutlich stärker
spürbar. FRIWO gelang es, durch konsequente Gegenmaß-
nahmen auf der Kosten- und Liquiditätsseite die Beein-
trächtigungen, etwa die kundenseitige Verschiebung von
Aufträgen, zu einem wesentlichen Teil zu kompensieren.
41 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
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Angesichts der anhaltenden erheblichen Einschränkun-
gen des öffentlichen Lebens und des Reiseverkehrs in
zahlreichen Ländern zu Beginn des Jahres 2021 kann
nicht ausgeschlossen werden, dass die Pandemie wei-
terhin negative Auswirkungen auf Beschaffung, Produk-
tion und Lieferung bei FRIWO oder auf die Nachfrage der
FRIWO-Kunden haben kann.
Um einer Unterbrechung der Lieferkette entgegenzuwir-
ken und die Lieferpünktlichkeit gegenüber den Kunden si-
cherzustellen, hat FRIWO bei der Materialbeschaffung nach
Möglichkeit auf Alternativlieferanten, -komponenten und
-prozesse (u. a. Umstellung auf Luftfracht) umgestellt. Dies
und die erhöhten Frachtraten führten 2020 zu Mehrkosten
in Höhe von 1,0 Mio. Euro.
Sollten an einem der FRIWO-Standorte COVID-19-Infi-
zierte bestätigt werden, wäre FRIWO unter Umständen
gezwungen, die Produktion für einen gewissen Zeitraum
einzustellen oder die Standorte ganz zu schließen. Inner-
halb der FRIWO-Standorte gab es per 31. Dezember 2020
nur in Deutschland zwei COVID-19-Infizierte, die sofort
identifiziert werden konnten, sodass in beiden Fälle keine
Folgeinfektionen entstanden. Insbesondere mit Blick auf
die Kapazitäten am größten Produktionsstandort Vietnam
wirkten sich die umfangreichen und frühzeitig eingeleite-
ten Maßnahmen der vietnamesischen Regierung gegen die
Ausbreitung des COVID-19-Virus positiv aus. So war insge-
samt die Zahl der im Land infizierten Personen sehr gering.
Am Standort Ostbevern wurden in Zusammenarbeit mit den
Gesundheitsbehörden Maßnahmen zum Schutz der Beleg-
schaft getroffen. Aktuell wird mit Blick auf COVID-19-Infek-
tionen von einem hohen Risikopotenzial und einer mittleren
Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen.
Beschaffungs-, Produktions- und
Preisänderungsrisiken
Bei FRIWO bestehen Beschaffungs-, Produktions- sowie
Mengen- und Auslastungsrisiken, die zu wirtschaftlichen
Belastungen des Konzerns führen können.
Das Transformationsprogramm für die FRIWO-Gruppe sieht
vor, bis Ende 2021 wesentliche Teile der Produkte, die bis-
her in Ostbevern und von Auftragsfertigern in Polen herge-
stellt werden, in die FRIWO-Werke in Vietnam zu verlagern
und die Kostenstrukturen in Ostbevern deutlich zu straffen.
Sowohl die für 2020 geplanten Produktverlagerungen zwi-
schen den Werken als auch die Kostenanpassungsmaß-
nahmen konnten zeitlich und inhaltlich bis auf einige kleine
Verschiebungen umgesetzt werden. FRIWO geht bei diesem
Vorgang von einem geringen Risikopotenzial und einer ge-
ringen Eintrittswahrscheinlichkeit aus.
Bei der Fertigung von Produkten verarbeitet FRIWO auch
Vorprodukte oder Komponenten anderer Hersteller, von de-
nen einige ein Alleinstellungsmerkmal haben. Um Versor-
gungsengpässe zu vermeiden, arbeitet FRIWO mit diesen
Lieferanten eng zusammen. Es kann unter Umständen nicht
immer garantiert werden, dass eine quantitativ und/oder
qualitativ ausreichende Produktions- bzw. Liefermenge ge-
sichert ist, insbesondere, falls bei kritischen Komponenten
eine Ein-Lieferanten-Strategie genutzt wird. In diesem Fall
könnten Liefer- und Versorgungsengpässe auftreten, die
die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen würden.
Die Verknappung von wichtigen elektrischen Bauteilen auf
dem Weltmarkt, wie sie gegen Jahresende 2020 erneut auf-
trat und weiter anhält, könnte für FRIWO und die gesamte
Branche eine große Herausforderung darstellen. Es besteht
weiterhin grundsätzlich das Risiko von höheren Beschaf-
fungskosten. Auch Lieferverzögerungen bei der Belieferung
der FRIWO-Kunden können nicht ausgeschlossen werden.
FRIWO versucht, durch langfristiges Disponieren, die Ver-
breiterung der Hersteller- und Lieferantenbasis, die Ver-
wendung von anderen Baugruppen und Ausführungen von
Bauteilen sowie durch ein effizienteres Prozessmanage-
ment diesem Risiko entgegenzuwirken.
Auch Preissteigerungen bei Komponenten und Rohmate-
rialien aufgrund von Marktengpässen oder aus anderen
Gründen könnten die wirtschaftliche Lage des FRIWO-Kon-
zerns beeinträchtigen. Es ist angesichts des unverändert
intensiven Wettbewerbs im Markt für Stromversorgungen
nicht gesichert, dass FRIWO solche Preiserhöhungen an die
Kunden ganz oder zumindest teilweise weitergeben kann.
Nach wie vor stellt die Dynamik der Lohnkostensteigerun-
gen am Fertigungsstandort Vietnam ein Risiko für FRIWO
dar. Auch 2020 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in
diesen Ländern signifikant erhöht. Dies führte für FRIWO
zu Mehrkosten bei der eigenen Herstellung der Produkte
und in Form erhöhter Einkaufspreise für extern hergestellte
Fertiggeräte. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft
regelmäßige Lohnerhöhungen an den Fertigungsstandor-
ten zu bewältigen sein werden, die nicht oder nur teilwei-
se durch Produktivitätssteigerungen kompensiert werden
42 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
können. Hierbei ist nicht gesichert, dass FRIWO die daraus
resultierenden Mehrkosten durch Anpassung der Verkaufs-
preise ohne Zeitverzug an die Kunden weitergeben kann.
Wettbewerbsrisiken
Der FRIWO-Konzern hat ein breites Kunden- und Produkt-
portfolio. Bei einigen Kunden ist FRIWO insgesamt oder für
einzelne Produktgruppen Alleinlieferant. In der Vergangen-
heit haben einzelne Kunden durch Aufbau einer Mehr-Lie-
feranten-Strategie den Geschäftsumfang mit FRIWO redu-
ziert. FRIWO konnte durch entsprechende Maßnahmen wie
der Gewinnung von Neukunden und der Erweiterung des
Produktportfolios einer negativen Auswirkung auf Umsatz
und Ergebnis entgegensteuern.
Sollten weitere Kunden den Aufbau einer Mehrlieferan-
ten-Strategie verstärkt vorantreiben, könnte sich dies ne-
gativ auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns auswir-
ken.
Währungsrisiken
Da FRIWO als global orientiertes Unternehmen einen we-
sentlichen Teil des Geschäftes in Fremdwährungen (insbe-
sondere US-Dollar) abwickelt, entstehen im Konzern Trans-
aktionsrisiken.
Fremdwährungsrisiken resultieren aus Bilanzpositionen in
Fremdwährungen sowie künftigen Transaktionen, bei de-
nen Einzahlungen und Auszahlungen in unterschiedlicher
Währung geleistet werden. Das Fremdwährungsrisiko wird
aus der Sicht der jeweiligen Gesellschaft und ihrer Heimat-
währung gegenüber allen Fremdwährungen betrachtet.
Dabei ergibt sich zunächst zumindest teilweise eine natür-
liche Absicherung bei jenen Fremdwährungspositionen, die
sowohl im debitorischen als auch im kreditorischen Bereich
in gleicher Währung auftreten.
Verbleibende Fremdwährungsrisiken werden bei FRIWO
durch gezieltes Währungsmanagement verringert. Die Fi-
nanzierung der Gesellschaften erfolgt bevorzugt in der
jeweiligen Heimatwährung oder weitestgehend auf wäh-
rungsgesicherter Basis. Mittelaufnahmen oder Mittelan-
lagen in Fremdwährungen zu Spekulationszwecken sind
nicht gestattet. Der Konzern unterhält eine Treasury-Funk-
tion, die regelmäßig die bilanziellen Währungsrisiken erhebt
und im Fall eines wesentlichen konsolidierten Risikos ent-
sprechende Absicherungen durch Devisentermingeschäf-
te vornimmt. Risiken der Währungen USD (US-Dollar) und
CNY (Chinesischer Renminbi) sowie der Währungen USD
(US-Dollar) und VND (Vietnamesische Dong) zueinander
werden nicht abgesichert. Den Risiken aus künftigen Trans-
aktionen begegnet FRIWO dadurch, dass Geschäfte bevor-
zugt in der Währung der entstandenen Herstellkosten ab-
geschlossen werden.
Dennoch könnten aus veränderten Währungsrelationen,
aus den zum größten Teil in US-Dollar fakturierten Transak-
tionen sowie aus der Umrechnung auf die Konzernwährung
Euro, Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
des Konzerns entstehen.
Da sich drei operativ tätige FRIWO-Gesellschaften im asia-
tischen Raum befinden, ist der Konzern außer den beschrie-
benen Transaktionsrisiken auch den Einflüssen aus der
Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen dieser
Gesellschaften in die Berichtswährung Euro des Konzern-
abschlusses ausgesetzt.
Liquiditätsrisiken
Einige europäische Staaten befinden sich nach wie vor in
einer strukturellen Schuldenkrise, die die Finanzmärkte be-
lastet. Die weiteren Entwicklungen aufgrund der Ausbrei-
tung des COVID-19-Virus und die Auswirkungen der Pan-
demie auf die Weltwirtschaft sind nur schwer abschätzbar.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre langanhaltende
expansive Geldmarktpolitik durch zusätzliche Maßnahmen
nochmals verstärkt, um die bestehenden Unsicherheiten
der Kapital- und Finanzmärkte zu vermindern. Zudem ge-
währte die Bundesregierung finanzielle Hilfen und staatli-
che Garantien in erheblichem Ausmaß, um die Liquidität und
Finanzierung von Unternehmen und Betrieben sicherzu-
stellen. Trotz dieser umfassenden staatlichen Maßnahmen
ist nicht ausgeschlossen, dass die Banken ihre Kreditver-
gabepolitik verschärfen. Dies würde zu erhöhten Finanzie-
rungskosten für die Kreditnehmer führen und würde den
finanziellen Handlungsspielraum der Unternehmen ein-
schränken. Beim Fortbestehen der re strik tiven Kreditverga-
bepolitik der Kreditwirtschaft über einen längeren Zeitraum
ist nicht ausgeschlossen, dass davon auch FRIWO betroffen
wäre.
Die im März 2020 vereinbarte neue Konzernfinanzierung für
den FRIWO-Konzern beinhaltet branchenübliche Klauseln,
die den Banken im Falle einer eintretenden wesentlichen
Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla-
ge des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumen. Bei
43 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
diesen sogenannten Covenants handelt es sich um Finanz-
kennzahlen, die Relationen der Vermögens- und Ertragsla-
ge darstellen, die sich aus der Bilanz und aus der Gewinn-
und Verlustrechnung ergeben.
Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden die vereinbarten
Covenants eingehalten. Durch das neue Finanzierungskon-
zept ist die Finanzierung der FRIWO-Gruppe mittelfristig
gesichert und zudem hat der Hauptaktionär, die Cardea
Holding GmbH, Grünwald, weitere Finanzierungshilfen bei
Bedarf in Aussicht gestellt; das Liquiditätsrisiko wird mit der
Eintrittswahrscheinlichkeit „mittel“ bewertet.
Zinsrisiken
Das Zinsrisiko des FRIWO-Konzerns resultierte 2020
hauptsächlich aus dem neu abgeschlossenen Konsortial-
kredit und der lokalen Finanzierung in Vietnam. Bei dem
Gesellschafterdarlehen wurde eine Festzinszahlung verein-
bart. Der Konsortialkredit ist variabel verzinst und unterliegt
damit dem Zinsänderungsrisiko. Zudem haben die finanzie-
renden Banken im Rahmen des neuen Konzeptes ihre Zins-
sätze erhöht, was zu einem erhöhten Zinsaufwand geführt
hat.
Ausfallrisiken
Ausfallrisiken ergeben sich hauptsächlich aufgrund von For-
derungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus ver-
traglichen finanziellen Verpflichtungen mit den Geschäfts-
partnern. FRIWO verzeichnete 2020 keine nennenswerten
Forderungsausfälle. Jedoch können trotz großer Sorgfalt
bei der Auswahl der Neukunden Forderungsausfälle grund-
sätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Zur Steuerung des Kreditrisikos des zum Bilanzstichtag ge-
genüber den FRIWO-Kunden ausgewiesenen Forderungs-
bestands wird auf die Angabe unter Ziffer 25 und Ziffer 38
des Konzernanhangs verwiesen.
Rechtsrisiken
FRIWO ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder Verfahren ausgesetzt,
beispielsweise in Bezug auf Lieferungen, Produkthaftung,
Produktmängel oder Qualitätsprobleme.
Derzeit sind keine Verfahren anhängig, die nach Auffassung
des Vorstands wesentliche Auswirkungen auf die Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns haben könn-
ten. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass künftige Rechts-
streitigkeiten und Verfahren negative Auswirkungen haben
könnten.
Personalrisiken
FRIWO hat einen kontinuierlichen Bedarf an hochqualifizier-
ten Fach- und Führungskräften.
Eine nicht ausreichende Besetzung offener Stellen oder das
Fehlen einer langfristigen Bindung von qualifizierten Mitar-
beiterinnen und Mitarbeitern könnte die künftige Entwick-
lung des Konzerns beeinträchtigen. FRIWO versucht, durch
gezielte Rekrutierung qualifizierter Fach- und Führungs-
kräfte und einer frühzeitigen Nachfolgeplanung die Perso-
nalrisiken weitgehend zu reduzieren.
IT-Risiken
FRIWO ist aufgrund des hohen Vernetzungsgrades inner-
halb der weltweiten Wertschöpfungskette in hohem Maße
von der eingesetzten Informationstechnologie abhängig.
Es bestehen Risiken durch unbefugten Zugriff auf sen sible
Unternehmensdaten sowie die mangelnde Verfügbarkeit
der Systeme infolge von Störungen. Den Risiken begegnet
FRIWO durch umfangreiche Maßnahmen wie Einsatz von
Virenscannern und Firewall-Systemen, restriktive Vergabe
von Zugriffsberechtigungen auf Systeme und redundante
Auslegung der IT-Infrastrukturen.
Das Risiko der fehlenden Vernetzung der logistischen Pro-
zesse im aktuellen ERP-System begegnet FRIWO mit der
Maßnahme einer globalen Einführung des aktuellen SAP
S/4HANA ERP-Systems, um die gesamte Prozessland-
schaft nachhaltig zu optimieren und zu automatisieren.
44 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
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Chancenbericht
Der weltweite Markt für Stromversorgungen eröffnet nach
Überzeugung des Vorstands für die kommenden Jahre at-
traktive Wachstumschancen. Ungeachtet der Beeinträch-
tigungen infolge der COVID-19-Pandemie und üblicher
Nachfrageschwankungen bei Kunden sind die generellen
langfristigen Wachstumstreiber für die Branche weiterhin
intakt.
Chancen ergeben sich für den
FRIWO-Konzern insbesondere aus
der Fokussierung auf Marktseg-
mente, die von hohen technolo-
gischen Anforderungen gekenn-
zeichnet sind und in denen die
Kunden überdurchschnittliche tech-
nologische Kompetenz, die zu kla-
ren Mehrwerten führt, honorieren.
FRIWO plant, die Marktanteile in diesen Segmenten durch
den weiteren Ausbau der technischen Kernkompetenzen zu
erhöhen. Das Geschäftsmodell von FRIWO – insbesondere
die Kombination von deutschem Ingenieurs-Know-how und
flexiblen Fertigungsmöglichkeiten in Europa und in Asien –
stellt eine leistungsfähige und flexible Basis für die erfolg-
reiche Bedienung dieser Märkte dar. Die weitgehend bereits
umgesetzten Produktionsverlagerungen von Deutschland
nach Vietnam werden dazu führen, die Kostenvorteile in
Asien noch besser zu nutzen und damit die Wettbewerbs-
fähigkeit der FRIWO-Gruppe insgesamt zu erhöhen. Be-
sondere Wachstumschancen bestehen nach den FRIWO
vorliegenden Marktanalysen weiterhin in Teilmärkten für
Elektromobilität, kabellose Elektrowerkzeuge und Garten-
geräte sowie medizinische Stromversorgungen. Im Rahmen
der strategischen Weiterentwicklung wird FRIWO prüfen,
wie die Aufstellung mit den vier Segmenten Tools, Indust-
rie, Medizin und E-Mobility mittel- und langfristig sinnvoll
erweitert werden kann.
Einen Technologiesprung erzielte FRIWO durch die Inte-
gration der Ende 2018 akquirierten Emerge-Engineering
GmbH. Dadurch kann das Unternehmen intelligente Kom-
ponenten für elektrische Antriebe entwickeln und pro-
duzieren, deren Kennzeichen eine individuell an die Kun-
denbedürfnisse anpassbare Steuerungssoftware ist. Der
FRIWO-Konzern entwickelt sich auf diese Weise zum Sys-
temanbieter von digital steuerbaren Stromversorgungs-
und Antriebslösungen.
Weiterhin große Chancen sieht FRIWO in Indien mit einem
Potenzial von rund 25 Millionen Elektrorollern pro Jahr der
stärkste Wachstumsmarkt in Asien für elektrische Zweirä-
der. Die gute Resonanz potenzieller Kunden nach der An-
fang 2020 erfolgten Gründung einer FRIWO-Tochtergesell-
schaft in Indien bestätigt diese Markteinschätzung.
Die Anwendungsmöglichkeiten der durch die Emerge-En-
gineering akquirierten Technologie gehen weit über den
Zielmarkt E-Mobility hinaus: Durch den Einsatz von indivi-
duell konfigurierbarer Software kann FRIWO perspektivisch
nahezu sämtliche Geräte und Systeme, welche über Akku
und Elektroantrieb verfügen, mit neuen Features und Funk-
tionen ausstatten. FRIWO sieht die Chance, durch diese
strategische Weiterentwicklung künftig eine herausragende
Marktposition einzunehmen mit positiven Effekten mit Blick
auf Umsatzwachstum, Ertragslage und Wettbewerbsfähig-
keit.
Chancen könnten sich zudem aus der weiteren Internati-
onalisierung der FRIWO-Geschäfte ergeben. Im Jahr 2020
entfielen rund 86,7 Prozent der Konzernerlöse auf Europa,
obwohl die FRIWO-Produkte weltweit vermarktbar sind.
Der Vorstand strebt mittel- bis langfristig eine geografisch
deutlich breitere Umsatzverteilung an. Dabei stehen die USA
und auch der asiatische Markt oben auf der Prioritätenliste.
FRIWO arbeitet laufend durch intensive Forschung und
Entwicklung am Ausbau der Kernkompetenzen, da dies ein
wettbewerbsdifferenzierendes Kriterium und somit einen
zentralen Erfolgsfaktor für den Konzern darstellt. Im Fo-
kus der technologischen Entwicklung werden auch künf-
tig die Schnell-Ladetechnik für verkürzte Ladezyklen, High
45 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Power-Geräte im Leistungsbereich bis zu 1.000 Watt so-
wie kontaktlose (induktive) Lösungen stehen. Ziel ist, neben
kundenspezifischen Lösungen verstärkt eigene Innovatio-
nen zu entwickeln, die Trends in den jeweiligen Zielmärkten
setzen und damit ein hohes Vermarktungspotenzial bie-
ten. Diesem Ziel dient auch die 2020 erfolgte Einführung
einer sogenannten Vorentwicklung, also Forschungs- und
Entwicklungsleistungen, die nicht unmittelbar kapitalisiert
werden müssen, sondern bereits auf „Produkte von über-
morgen“ zielen.
Chancen für den FRIWO-Konzern könnten sich zudem in
der Abwertung des Euro zum US-Dollar ergeben. Dies wäre
dann der Fall, wenn 2020 durch eine unverändert sehr vor-
sichtige Politik der EZB im Euroraum weiterhin Negativzin-
sen herrschen würden und die US-Notenbank ihre bisherige
Zinspolitik weiterverfolgen und die US-Leitzinsen weiter
senken würde.
Gesamtaussage zur Chancen- und
Risikosituation des Konzerns
Der Vorstand sieht FRIWO insgesamt solide aufgestellt, die
oben beschriebenen strategischen Chancen wahrzunehmen
und die Position im internationalen Wettbewerb ausbauen
zu können. Zum heutigen Datum liegen dem Vorstand keine
Hinweise für den konkreten Eintritt von Risiken vor, die den
Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährden
könnten. Die derzeitige Risikolage wird als beherrschbar
angesehen. Insgesamt hat sich die Gesamtchancen- und
Gesamtrisikoposition im Vergleich zum Vorjahr nicht we-
sentlich verändert. Abzuwarten bleiben jedoch die weitere
Entwicklung der COVID-Pandemie und deren mögliche Aus-
wirkungen auf FRIWO und seine Geschäftspartner.
46 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sin-
ne des § 264d HGB ist die FRIWO AG gemäß § 289 Abs. 5
und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB verpflichtet, die wesentlichen
Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der
Gesellschaft und des Konzerns zu beschreiben.
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im
Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist gesetzlich
nicht definiert. FRIWO versteht das interne Kontroll- und
Risikomanagementsystem als umfassendes System und
lehnt sich an die Definitionen des Instituts der Wirtschafts-
prüfer in Deutschland e. V. zum rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystem (IDW PS 261 Tz. 19 f.) und
zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Un-
ter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom
Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze,
Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die orga-
nisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Manage-
ments gerichtet sind. Dabei geht es um
die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
Geschäftstätigkeit (hierzu gehört auch der Schutz des
Vermögens, einschließlich der Verhinderung und Auf-
deckung von Vermögensschädigungen),
die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen
und externen Rechnungslegung sowie
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen
rechtlichen Vorschriften.
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit
aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur
Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken aus un-
ternehmerischer Betätigung.
Für die Rechnungslegungsprozesse sind im Konzern folgen-
de Strukturen und Prozesse implementiert:
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das inter-
ne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf
die Rechnungslegungsprozesse der Gesellschaft und ihrer
Tochtergesellschaften. Über eine klar definierte Führungs-
und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss
einbezogenen Gesellschaften eingebunden.
Die wesentlichen Geschäftsprozesse der Gruppe werden
regelmäßig auf ihre Risikorelevanz in Bezug auf die Rech-
nungslegung überprüft. Alle als risikorelevant identifizierten
Prozesse sind konzernweit in verbindlich anzuwendenden
Richtlinien und Organisationsanweisungen niedergelegt.
Diese werden mindestens einmal jährlich an aktuelle exter-
ne und interne Entwicklungen angepasst.
Bei den Rechnungslegungsprozessen erachtet FRIWO jene
Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Ge-
samtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Kon-
zernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind
insbesondere die folgenden Elemente:
• Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kont-
rollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungsle-
gungsprozess,
• Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Konzern-
rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf
Ebene des Vorstands und auf Ebene der in den Konzern-
abschluss einbezogenen Gesellschaften,
präventive Kontrollen im Finanz- und Rechnungswesen
des Konzerns und in den Konzernabschluss einbezogenen
Gesellschaften. Dazu gehören auch operative, leistungs-
wirtschaftliche Unternehmensprozesse, die wesentliche
Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlus-
ses einschließlich Konzernlagebericht generieren, inklusi-
ve einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmi-
gungsprozesse in relevanten Bereichen,
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte
Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachver-
halten und Daten im Konzern und seinen Tochtergesell-
schaften sicherstellen und
Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungs-
bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-
systems, auch durch interne Revision.
47 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Übernahmerechtliche Angaben
Direkter Anteil
der Stimmrechte
in Prozent
Indirekter Anteil
der Stimmrechte
in Prozent
Cardea Holding
GmbH, D-Grünwald
85,37
VTC Industriebeteili-
gungen GmbH & Co.
KG, D-München
85,37
Nachfolgend werden die übernahmerechtlichen Angaben
gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB dargestellt.
Die FRIWO AG ist als börsennotierte Gesellschaft, deren
stimmberechtigte Aktien an einem organisierten Markt im
Sinne des § 2 Abs. 7 Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG)
notiert sind, verpflichtet, in den Lage- und Konzernlage-
bericht die in §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB näher be-
zeichneten Angaben aufzunehmen. Sie sollen einen Dritten,
der an der Übernahme einer börsennotierten Gesellschaft
interessiert ist, in die Lage versetzen, sich ein Bild von der
Gesellschaft, ihrer Struktur und etwaigen Übernahmehin-
dernissen machen zu können.
Das Grundkapital der FRIWO AG beträgt 20,02 Mio. Euro
und ist in 7,7 Mio. gleichberechtigte Inhaberstückaktien ein-
geteilt. Auf jede Aktie entfällt somit ein Anteil am gezeich-
neten Kapital in Höhe von je 2,60 Euro. Die Zahl der ausge-
gebenen Aktien hat sich im Geschäftsjahr 2020 wie auch im
Vorjahr nicht verändert. Die Einlagen auf das Grundkapital
sind in voller Höhe geleistet. Eigene Aktien werden weder
direkt noch indirekt von der FRIWO AG gehalten. Dem Vor-
stand der FRIWO AG sind keinerlei Beschränkungen, die
Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffend,
bekannt.
Nach Kenntnis der Gesellschaft bestanden zum 31. De-
zember 2020 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen
von mehr als 10 Prozent der Stimmrechte am Kapital der
FRIWO AG:
Bei den genannten Stimmrechtsanteilen handelt es sich
um freiwillige Angaben der Aktionäre zum Stichtag 31. De-
zember 2020. Bei diesen Stimmrechtsanteilen können sich
nach dem angegebenen Zeitpunkt Veränderungen ergeben
haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig
waren. Da die Aktien der Gesellschaft Inhaberstückaktien
sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktien-
besitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten
unterliegen.
Die ausgegebenen Aktien gewähren keine Sonderrechte,
die Kontrollbefugnisse verleihen. Den Arbeitnehmern der
FRIWO AG steht keine Stimmrechtskontrolle zu.
Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ist der Vorstand mit Zustim-
mung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2023 ermächtigt,
das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausga-
be neuer Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sachein-
lagen um bis zu 10,01 Mio. Euro zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vor-
stand das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte Zwe-
cke ausschließen. Der Vorstand hat von der Ermächtigung
im Geschäftsjahr 2020 keinen Gebrauch gemacht.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom
11. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, namens der
Gesellschaft einmalig oder mehrmalig eigene Aktien von
bis zu insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesell-
schaft zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 10. Mai
2021. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bisher kei-
nen Gebrauch gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht
der Vorstand aus einer Person oder mehreren Personen.
Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vor-
stands, die bei der Vertretung der Gesellschaft nach außen
dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vor-
stands haben, ist zulässig.
Nach § 7 Abs. 2 erfolgen sowohl die Bestimmung der Anzahl
als auch die Bestellung bzw. der Widerruf der Bestellung der
48 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden
Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat. Ebenso kann
dieser ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzen-
den sowie weitere Vorstandsmitglieder zu stellvertreten-
den Vorstandsvorsitzenden ernennen. Derzeit besteht der
Vorstand der Gesellschaft aus zwei Vorstandsmitgliedern,
mit einem Vorstandsvorsitzenden; eine Ernennung zum
stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ist bisher nicht
erfolgt. Über Satzungsänderungen entscheidet gemäß
§§ 119 Abs. 1 Ziff. 5, 179 AktG die Hauptversammlung. Der
Aufsichtsrat ist gemäß § 12 Abs. 2 der Satzung der FRIWO
AG zu Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung
betreffen.
Es gibt keine wesentliche Vereinbarung der Gesellschaft,
die unter der Bedingung des Kontrollwechsels infolge eines
Übernahmeangebots steht. Ebenso wenig bestehen Ent-
schädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den
Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vor-
stands oder mit Arbeitnehmern getroffen wurden. Im Übri-
gen wird auf die Angaben im Vergütungsbericht verwiesen.
49 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Erklärung zur Unternehmensführung


Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß
§ 161 AktG:
„Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären ge-
mäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der
Fassung vom 7. Februar 2017 („DCGK 2017“) seit der letz-
ten Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2019
bis zum 19. März 2020 mit Ausnahme der dargelegten Ab-
weichungen entsprochen hat:“
1. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.8, Absatz 3 des
DCGK 2017 sieht die bestehende D & O Versicherung
für Aufsichtsratsmitglieder keinen Selbstbehalt vor.
Die Gesellschaft hat persönliche Verpflichtungserklä-
rungen zur Tragung eines Selbstbehalts durch ihre Auf-
sichtsratsmitglieder eingeholt, auch wenn ansonsten
Versicherungsschutz aufgrund einer durch die Gesell-
schaft abgeschlossenen D & O Versicherung bestehen
sollte. Danach tragen Aufsichtsratsmitglieder, die der
Gesellschaft oder Dritten durch ihre Aufsichtsratstätig-
keit grob fahrlässig Schaden zufügen, alle in einem Jahr
verursachten Schäden bis zur Höhe der Hälfte ihrer je-
weiligen Jahresgesamtvergütung im Jahr der Schadens-
verursachung selbst. Zur Schadensbemessungsgrund-
lage zählen Rechts- und sonstige Verteidigungskosten
nicht. Eine Einschränkung der Haftung der Aufsichts-
ratsmitglieder gegenüber der Gesellschaft oder gegen-
über Dritten ist damit nicht verbunden.
2. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 3.10 des DCGK
2017 hat die Gesellschaft aus Vereinfachungsgründen
darauf verzichtet, einen Corporate Governance Bericht
zu erstellen. Daraus folgt, dass sie entgegen der Emp-
fehlungen in Ziffer 5.4.1, Abs. 4, Satz 2 und 3 des DCGK
2017 auch darauf verzichtet hat, über den Stand der
Umsetzung hinsichtlich der Ausfüllung des Kompetenz-
profils für das Gesamtgremium, die nach Einschätzung
des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger
Mitglieder der Anteilseigner sowie deren Namen im
Corporate Governance Bericht zu berichten. Auch kon-
krete Angaben über Aktienoptionsprogramme und ähn-
liche wertpapierorientierte Anreizsysteme wurden da-
her entgegen der Empfehlung in Ziffer 7.1.3 des DCGK
2017 nicht gemacht
3. Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungs-
kräfte bei angemessener und leistungsbezogener Ver-
gütung zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesell-
schaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig
erweisen. Aus diesem Grund möchte sich die Gesell-
schaft bei der Gestaltung von Vorstandsverträgen
größtmöglichen Handlungsspielraum bewahren und hat
(i) auf die Betrachtung des Verhältnisses der Vorstands-
vergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises
und der Belegschaft insgesamt (entgegen der Empfeh-
lung in Ziffer 4.2.2, Absatz 2, Satz 3 des DCGK 2017), (ii)
auf die Festlegung betragsmäßiger Höchstgrenzen für
die Vergütung insgesamt (entgegen der Empfehlung in
Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 des DCGK 2017), (iii) auf
eine Regelung, wonach variable Vergütungsbestand-
teile eine im Wesentlichen zukunftsbezogene Bemes-
sungsgrundlage haben müssen (entgegen der Empfeh-
lung in Ziffer 4.2.3, Abs. 2 des DCGK 2017) sowie auch
(iv) auf die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps (entge-
gen der Empfehlungen in Ziffer 4.2.3, Absatz 4 und 5
des DCGK 2017) verzichtet.
4. Aus dem unter Ziffer 3 genannten Grund wurde auch
auf die Festlegung einer Altersgrenze für Mitglieder des
Vorstands sowie Selbstbeschränkungen bei der Bestel-
lung bzw. Wiederbestellung von Vorständen (entgegen
der Empfehlung in Ziffer 5.1.2, Absatz 2 des DCGK
2017) verzichtet.
5. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 6 des
DCGK 2017 hat die Gesellschaft aus Effizienzgründen
darauf verzichtet, die Hauptversammlung separat über
die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands
zu informieren. Informationen zur Vorstandsvergütung
finden sich im Geschäftsbericht.
6. Die Hauptversammlung hat entsprechend den gesetz-
lich eröffneten Möglichkeiten im Jahr 2011 und noch-
mals im Jahr 2016 jeweils für einen Zeitraum von fünf
50 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
Jahren beschlossen, dass eine individualisierte Offen-
legung der Vorstandsvergütung unterbleibt. Entgegen
der Empfehlung in Ziffer 4.2.5 des DCGK 2017 erfolg-
ten aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre der
Vorstände daher im Vergütungsbericht keine individu-
alisierten Angaben zu den den Vorständen gewährten
Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen, zur Auf-
schlüsselung nach Fixvergütung, kurzfristiger variabler
Vergütung und langfristiger variabler Vergütung sowie
zur Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleis-
tungen. Auch insoweit finden sich alle gesetzlich er-
forderlichen Informationen zur Vorstandsvergütung im
Geschäftsbericht.
7. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.3 des DCGK 2017
hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Eine
kleine Publikumsgesellschaft wie die FRIWO AG bietet
aufgrund ihrer Größe und Komplexität dem Aufsichtsrat
die Möglichkeit, alle Themen ausführlich im Gesamtgre-
mium zu diskutieren.
8. Entgegen der Empfehlungen in Ziffer 5.4.1, Absatz 2
des DCGK 2017 hat der Aufsichtsrat zur Erhaltung der
größtmöglichen Flexibilität bei Vorschlägen an die zu-
ständigen Wahlgremien sowie aus Effizienzgründen
sowohl auf die Festlegung einer Altersgrenze für Auf-
sichtsratsmitglieder als auch auf eine Regelgrenze für
die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat verzichtet.
Ebenso verzichtet er entgegen der Empfehlungen in
Ziffer 5.4.1, Abs. 5 des DCGK 2017 auf die Beifügung
von Lebensläufen bei Kandidatenvorschlägen und die
Veröffentlichung dieser Informationen auf der Web-
seite des Unternehmens. Aus denselben Gründen und
unter Berücksichtigung der nach wie vor vorhandenen
Rechtsunsicherheit, was unter Zugrundelegung von
Kodex Ziffer 5.4.1, Absatz 5 und 6, konkret mit dieser
Empfehlung offenzulegen wäre, hat der Aufsichtsrat
entgegen den Empfehlungen in Ziffern 5.4.1, Absatz 5
und 6 sowie 5.4.2, Satz 2 des DCGK 2017 zudem auf
die Offenlegung von persönlichen und geschäftlichen
Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten
zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktio-
när verzichtet.
9. Entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.6, Absatz 3 des
DCGK 2017 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmit-
glieder oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistun-
gen aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre nicht
individualisiert ausgewiesen.
10. Der Aufsichtsrat hat entgegen der Empfehlung in Ziffer
5.6 des DCGK 2017 auf eine ausdrückliche Effizienz-
prüfung verzichtet. Durch die enge und vertrauensvolle
Zusammenarbeit und eine „Politik der kurzen Wege“ ist
aus Sicht des Aufsichtsrats ein höchstes Maß an Effizi-
enz gegeben.
11. Um den Abstimmungsprozess so effizient wie möglich
zu gestalten, wurde der Halbjahresbericht vor seiner
Veröffentlichung entgegen der Empfehlung in Ziffer
7.1.2 des DCGK 2017 nicht mit dem Gesamtaufsichts-
rat, sondern nur mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden er-
örtert.
51 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG


Graphics
Aufgrund der Änderung der am 20. März 2020 im amtli-
chen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Fas-
sung vom 16. Dezember 2019 des Deutschen Corporate
Governance Codex wurde die Entsprechenserklärung um
die Änderung ergänzt.
Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG
(DCGK 2020)
Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären gemäß
§ 161 AktG:
„Der Vorstand und Aufsichtsrat der FRIWO AG erklären ge-
mäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der
am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
bekannt gemachten Fassung vom 16. Dezember 2019
(„DCGK 2020“) seit deren Bekanntmachung im Bundesan-
zeiger mit den nachfolgend genannten Ausnahmen ent-
sprochen hat und künftig entsprechen wird:“
1. Besetzung des Vorstands (Empfehlungen B.1 und B.5
des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer B.5 des DCGK 2020 soll für Vor-
standsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.
Ziel der Gesellschaft ist es immer, die besten Führungs-
kräfte zu verpflichten. Für eine kleine Publikumsgesell-
schaft wie die FRIWO AG kann sich dies als schwierig er-
weisen. Aus diesem Grund möchte sich der Aufsichtsrat bei
der Bestellung von Vorstandsmitgliedern größtmöglichen
Handlungsspielraum bewahren und hat daher entgegen
der Empfehlung B.5 des DCGK 2020 von der Festlegung
einer Altersgrenze für Mitglieder des Vorstands abgesehen
und beabsichtigt, auch künftig keine Altersgrenze für Vor-
standsmitglieder festzulegen.
Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer
B.5 des DCGK 2020 erklärt.
2. Altersgrenze bei Mitgliedern des Aufsichtsrats
(Empfehlung C.2, 1. Halbs. des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer C.2 1. Halbs. DCGK 2020 soll für
Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.
Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder war bislang
bei der Gesellschaft nicht festgelegt und soll auch künftig
nicht festgelegt werden. Dadurch wurden bzw. wird nach
Auffassung des Aufsichtsrates Kontinuität sowie langjähri-
ge Expertise im Aufsichtsrat im Interesse der Gesellschaft
ermöglicht und die größtmögliche Flexibilität mit Blick auf
den Vorschlag fachlich qualifizierter Kandidaten gewahrt. .
Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer
C.2 1. Halbs. des DCGK 2020 erklärt.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat (Empfehlung C.13 und C.14
des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer C.13 des DCGK 2020 soll der Auf-
sichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung
die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden
Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf
solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats
ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser
Empfehlung sind Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als
10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten.
Gemäß Empfehlung in Ziffer C.14 des DCGK 2020 soll dem
Kandidatenvorschlag ein Lebenslauf beigefügt werden, der über
relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesent-
lichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und
für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Inter-
netseite des Unternehmens veröffentlicht werden.
Den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK 2020
wurde bislang nicht entsprochen und wird auch künftig
nicht entsprochen werden. Die Empfehlungen passen nicht
zur Aktionärsstruktur der Gesellschaft und der damit ver-
bundene Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Informati-
onsbedürfnis der Aktionäre. Es wird daher eine Abweichung
von den Empfehlungen in Ziffer C.13 und C.14 des DCGK
2020 erklärt.
52 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
4. Veröffentlichung der Geschäftsordnung für den
Aufsichtsrat (Empfehlung D.1 des DCGK 2020)
Gemäß Ziffer D.1, 2. Halbs. des DCGK 2020 soll sich der Auf-
sichtsrat eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Inter-
netseite der Gesellschaft zugänglich machen.
Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK
2020. Die bei der Gesellschaft vorhandene Geschäftsord-
nung für den Aufsichtsrat war bislang nicht auf der Internet-
seite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung auf
der Internetseite ist auch in Zukunft nicht vorgesehen. Bei
der Geschäftsordnung handelt es sich um ein internes Do-
kument. Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats
sind bereits durch Gesetz und in der Satzung weitgehend
geregelt. Über die Arbeit des Aufsichtsrats wird umfassend
im Bericht des Aufsichtsrats berichtet. Aus Sicht von Vor-
stand und Aufsichtsrat stellt die Veröffentlichung der Ge-
schäftsordnung insofern keinen Mehrwert dar. Es wird da-
her eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.1, 2.
Halbs. des DCGK 2020 erklärt.
5. Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat
(Empfehlungen D.2, D.3, D.4 und D.5 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.2 des DCGK 2020 soll der Auf-
sichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des
Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qua-
lifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussmitglieder
und der Ausschussvorsitzende sollen namentlich in der Erklä-
rung zur Unternehmensführung genannt werden.
Ziffer D.3 DCGK 2020 empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen
Prüfungsausschuss einrichten soll, der sich – soweit kein an-
derer Ausschuss oder das Plenum damit betraut ist – insbeson-
dere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung
des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des in-
ternen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung und der
Compliance befasst. Die Rechnungslegung umfasst insbeson-
dere den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht (ein-
schließlich CSR-Berichterstattung), unterjährige Finanzinforma-
tionen und den Einzelabschluss nach HGB.
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.4 DCGK 2020 soll der Vorsitzen-
de des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und
Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrund-
sätzen und internen Kontrollverfahren verfügen sowie mit der
Abschlussprüfung vertraut und unabhängig sein. Der Aufsichts-
ratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss
innehaben.
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.5 DCGK 2020 soll der Aufsichts-
rat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit
Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat
geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptver-
sammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.
Der Aufsichtsrat besteht gemäß der Satzung der Gesell-
schaft aus sechs Mitgliedern. Alle Aufsichtsratsmitglieder
weisen die erforderliche Kompetenz, Eignung und Erfah-
rung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihres Aufsichts-
ratsmandats auf und haben bislang zusammen alle Auf-
gaben und Herausforderungen zum Wohl der Gesellschaft
durchgeführt und werden dies auch in Zukunft tun. Da ein
beschlussfähiger Ausschuss aus mindestens drei Mitglie-
dern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen aus Sicht
des Aufsichtsrates nicht zu einer effizienteren Aufgabener-
füllung führen. Um die erfolgreiche und bewährte Arbeit des
Aufsichtsrats auch für die Zukunft zu erhalten, vertreten der
Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam die Auffassung,
dass eine umfassende Kommunikation und Erörterung im
Aufsichtsrat am zweckmäßigsten im Plenum zu erreichen
sind. Eine Zersplitterung der Aufsichtsratstätigkeit und
der Tätigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder durch die
Einrichtung von Aufsichtsratsausschüssen würde die ver-
trauensvolle und effektive Arbeit des Aufsichtsrats lediglich
hemmen.
Dementsprechend wurden seit Bekanntmachung des DCGK
2020 und werden auch in Zukunft keine Ausschüsse, insbe-
sondere kein Prüfungs- und Nominierungsausschuss, ge-
bildet. Es werden daher diesbezüglich Abweichungen vom
DCGK 2020 erklärt.
6. Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer
(Empfehlung D.11 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.11 des DCGK 2020 soll der Prü-
fungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung der Qualität der
Abschlussprüfung vornehmen.
Hierbei handelt es sich um eine neue Empfehlung des DCGK
2020. Wie berichtet, gibt es keinen Prüfungsausschuss.
Eine formalisierte regelmäßige Beurteilung der Qualität
der Abschlussprüfung durch den Aufsichtsrat selbst gab es
53 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG


Graphics
nicht. Die formalisierte Beurteilung durch den Aufsichtsrat
wird künftig im Rahmen der Bilanzsitzung erfolgen. Für die
Vergangenheit wird vorsorglich eine Abweichung erklärt.
7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder des
Aufsichtsrates (Empfehlung D.12 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung D.12 des DCGK 2020 soll die Gesellschaft
die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie
den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstüt-
zen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Auf-
sichtsrats berichten.
Der Aufsichtsrat sieht davon ab, im Bericht des Aufsichtsra-
tes bezogen auf einzelne Mitglieder über Aus- und Fortbil-
dungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung
bei ihrer Amtseinführung zu berichten. Bei Aufnahme ihres
Amtes werden neue Aufsichtsratsmitglieder entsprechend
ihrer Vorkenntnisse in die Aufsichtsratsarbeit intern einge-
wiesen und unterstützt. Darüber hinaus nehmen die Auf-
sichtsratsmitglieder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
eigenverantwortlich wahr.
Es wird daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer
D.12 des DCGK 2020 erklärt.
8. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
(Empfehlung D.13 Satz 1 des DCGK 2020)
Gemäß Empfehlung in Ziffer D.13 Satz 1 des DCGK 2020 soll
der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Auf-
sichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfül-
len.
Wie berichtet, sind keine Ausschüsse eingerichtet. Eine for-
malisierte regelmäßige Selbstbeurteilung der Wirksamkeit
der Aufgabenerfüllung durch den Aufsichtsrat gab es bislang
nicht und ist auch künftig nicht beabsichtigt. Angesichts der
Größe des Aufsichtsrates und der intensiven Zusammen-
arbeit werden Erfolgskontrollen laufend durchgeführt. Die
Arbeitsergebnisse des Aufsichtsrates sind sichtbar. Aus die-
sem Grund sieht der Aufsichtsrat kein Bedürfnis, zusätzlich
formalisierte Selbstbeurteilungen durchzuführen. Es wird
daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer D.13
Satz 1. des DCGK 2020 erklärt.
9. Vergütung des Vorstands
(Empfehlungen in G.1 bis G.16 des DCGK 2020)
Der DCGK 2020 enthält in Ziffern G.1. bis G.16 Empfehlun-
gen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern, die sich von
den Empfehlungen des DCGK 2017 wesentlich unterschei-
den. Zudem haben sich die Regelungen im Aktiengesetz zur
Vorstandsvergütung durch das Gesetz zur Umsetzung der
zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Der
Aufsichtsrat erarbeitet derzeit – in Übereinstimmung mit
der Übergangsvorschrift des § 26j EGAktG – ein Vergütungs-
system, welches den Anforderung der ARUG II entspricht,
und wird dies der Hauptversammlung 2021 zur Billigung
vorlegen. Der Aufsichtsrat wird sich im Zusammenhang mit
der Erarbeitung des neuen Vorstandsvergütungssystems
auch mit den Empfehlungen des DCGK 2020 befassen. Da
die Empfehlungen des DCGK 2020 im Zeitpunkt der Aufstel-
lung des aktuellen Vergütungssystems sowie des Abschlus-
ses der aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge noch
keine Berücksichtigung finden konnten, entsprechen die
aktuell bestehenden Vorstandsdienstverträge sowie das
zugrundeliegende Vorstandsvergütungssystem derzeit
noch nicht sämtlichen Empfehlungen DCGK 2020. Über
die bislang geltende Vergütungsstruktur wurde im Vergü-
tungsbericht berichtet. Die nachstehend aufgeführten Ab-
weichungen von den Empfehlungen der DCGK 2020 gehen
daher nicht auf eine bewusste und aus bestimmten sach-
lichen Gründen vom Aufsichtsrat getroffene Entscheidung
zu einer solchen Abweichung zurück, sondern erklären sich
allein aus dem zeitlichen Ablauf. Die Angabe einer sachli-
chen Begründung für die nachstehend aufgeführten Abwei-
chungen ist daher nicht oder nur eingeschränkt möglich. Ob
und inwieweit der Aufsichtsrat sich im Zuge der Erarbeitung
des neuen Vorstandsvergütungssystems zur Beibehaltung
dieser oder anderer Abweichungen von Empfehlungen des
DCGK 2020 entscheiden wird, ist derzeit noch offen. Zudem
ist zu berücksichtigen, dass Änderungen der aktuell mit den
Vorstandsmitgliedern vereinbarten Vergütung bis zum Ende
der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages nicht erfor-
derlich sind. Die Regierungskommission Deutscher Corpo-
rate Governance Kodex verlangt keine Änderung laufender
Anstellungsverträge: „Änderungen des Kodex müssen nicht
in laufenden Vorstandsverträgen berücksichtigt werden.
Soweit den Empfehlungen dieses Abschnitts gefolgt wird,
sind damit verbundene Änderungen bestehender Anstel-
lungsverträge erst bei deren Verlängerung nach Inkrafttre-
ten der Neufassung des Kodex erforderlich.“ (S. 14 der Be-
gründung zum DCGK 2020).
54 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
Vorsorglich werden die folgenden Abweichungen von den
Empfehlungen des DCGK 2020 erklärt:
a) Entgegen der Empfehlungen in Ziffer G.1 DCGK 2020 wird
im aktuellen Vergütungssystems nicht festgelegt,
- wie für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamt-
vergütung bestimmt wird und welche Höhe die Gesamtver-
gütung nicht übersteigen darf (Maximalvergütung),
- welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie
kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbe-
standteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben,
b) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.2 DCGK 2020 wird für
jedes Vorstandsmitglied keine konkrete Ziel-Gesamtvergü-
tung festgelegt, die in einem angemessenen Verhältnis zu
den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds sowie
zur Lage des Unternehmens stehen und die übliche Vergü-
tung nicht ohne besondere Gründe übersteigen.
c) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.3 DCGK 2020 hat der
Aufsichtsrat die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe
nicht offengelegt.
d) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.6 des DCGK übersteigt
die variable Vergütung, die sich aus dem Erreichen langfristig
orientierter Ziele ergibt, nicht den Anteil aus kurzfristig orien-
tierten Zielen.
e) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK 2020
wird die den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Ver-
gütungsbeträge von ihnen nicht unter Berücksichtigung der
jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Ge-
sellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt
werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge
soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen
können.
Die derzeitigen Dienstverträge sehen nicht vor, dass die
den Vorstandsmitgliedern gewährten variablen Vergü-
tungsbeträge aktienbasiert gewährt werden. Die variable
Vergütung wird in bar gewährt. Es wird daher eine Ab-
weichung von der Empfehlung in Ziffer G.10 des DCGK
2020 erklärt.
f) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.11 des DCGK 2020 soll der
Aufsichtsrat die Möglichkeit haben, außergewöhnlichen Ent-
wicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen.
In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehal-
ten oder zurückgefordert werden können.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten
derzeit keine Regelung, wonach die variable Vergütung
einbehalten oder zurückgefordert werden kann. Es wird
daher eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer
G.11 des DCGK 2020 erklärt.
g) Gemäß Empfehlung in Ziffer G.13 Satz 1 DCGK 2020 sollen
Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendi-
gung der Vorstandstätigkeit den Wert von zwei Jahresvergü-
tungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr
als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.
Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen nicht
vor, dass der Abfindungs-Cap den Wert von zwei Jahres-
vergütungen nicht überschreiten darf. Allerdings entfällt
die Verpflichtung zur Zahlung einer variablen Vergütung
nach der vertraglichen Regelung in einem solchen Fall je-
doch zeitanteilig. Da eine Abfindungszahlung realistisch
nicht nach dem ersten Tag des Beginns der bestehenden
Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages in Betracht kom-
men wird und sie sich bereits nach ungefähr einem Vier-
teljahr aufgrund der vertraglich vorgesehenen Reduzie-
rung auf die Festvergütung dem nach DCGK zulässigen
Abfindungs-Cap annähern würde, hielt der Aufsichtsrat
keine ausdrückliche Regelung für notwendig. Es wird da-
her eine Abweichung von der Empfehlung in Ziffer G.13
Satz 1 des DCGK 2020 erklärt.
h) Entgegen der Empfehlung in Ziffer G.16 des DCGK 2020
entscheidet der Aufsichtsrat bei der Übernahme konzern-
fremder Aufsichtsratsmandate nicht, ob und inwieweit die
Vergütung anzurechnen ist.
Die bestehenden Vorstandsdienstverträge sehen vor,
dass die Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten nur aus-
üben dürfen, wenn der Aufsichtsrat die vorherige, schrift-
liche Zustimmung erteilt hat. Eine Anrechnung bzw. eine
Entscheidung des Aufsichtsrats über die Anrechnung von
Vergütungszahlungen für die Übernahme von Aufsichts-
ratsmandaten ist jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen.
55 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG


Graphics
Ostbevern, im Dezember 2020
Richard G. Ramsauer Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Vorsitzender des Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrats
10. Neue Empfehlungen des DCGK 2020 zur Verbesse-
rung der Corporate Governance-Publizität
Der DCGK 2020 beinhaltet einige neue Empfehlungen, die
einer Verbesserung der Corporate Governance-Publizität
dienen. Die Regierungskommission Deutscher Corpora-
te Governance Kodex hat dabei insbesondere den Ansatz
verfolgt, die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§ 289f HGB zum zentralen Instrument der Berichterstat-
tung über die Corporate Governance zu machen. Die letzte
Erklärung zur Unternehmensführung wurde für das Ge-
schäftsjahr 2019 abgegeben. Naturgemäß enthält diese
noch nicht diejenigen Angaben, die der DCGK 2020 seit
seinem Inkrafttreten am 20. März 2020 erstmals als Erklä-
rungsinhalt vorsieht. Gleiches gilt, sofern der DCGK 2020
erstmals bestimmte Angaben im Bericht des Aufsichtsrates
empfiehlt. Höchst vorsorglich ist daher vergangenheitsbe-
zogen eine Abweichung von den nachfolgend genannten
Empfehlungen des DCGK 2020 zu erklären, soweit diese
bestimmte Angaben oder Informationen in der Erklärung
zur Unternehmensführung oder dem Aufsichtsratsbericht
vorsehen:
Ziffer B.2, 2. Halbs. DCGK 2020: […] die Vorgehensweise [zur
langfristigen Nachfolgeplanung] soll in der Erklärung zur Unter-
nehmensführung beschrieben werden.
Ziffer B.5 DCGK 2020: Für Vorstandsmitglieder soll eine Alters-
grenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensfüh-
rung angegeben werden.
Ziffer C.1 Satz 4 DCGK 2020: Der Stand der Umsetzung [des
Kompetenzprofils] soll in der Erklärung zur Unternehmensfüh-
rung veröffentlicht werden.
Ziffer C.2, 2. Halbs. DCGK 2020: Für Aufsichtsratsmitglieder soll
eine Altersgrenze [festgelegt und] in der Erklärung zur Unter-
nehmensführung angegeben werden.
Ziffer C.3 DCGK 2020: Die Dauer der Zugehörigkeit zum Auf-
sichtsrat soll offengelegt werden.
Ziffer D.13 Satz 2 DCGK 2020: In der Erklärung zur Unterneh-
mensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine
Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.
56 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
Angaben zu Unternehmenspraktiken
Unternehmenspraktiken, die über die gesetzlichen Anforde-
rungen hinausgehen, werden nicht angewandt.
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand als Leitungsorgan der FRIWO AG besteht aus
zwei Mitgliedern. Er ist dem Unternehmensinteresse ver-
pflichtet und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Stei-
gerung des Unternehmenswertes. Er führt die Geschäfte
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Sat-
zung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.
Der Vorstand bestand 2020 durchgängig aus Männern, wo-
mit der Anteil von Frauen im Vorstand bei 0 Prozent liegt.
Eine Änderung ist nicht geplant, sodass der Aufsichtsrat in
Fortführung seiner bisherigen Beschlussfassung zum Ge-
setz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Män-
nern an Führungspositionen beschlossen hat, den aktuellen
Status bis zum 31. Dezember 2021 beizubehalten.
Zu den Vorstandsaufgaben gehören die strategische Aus-
richtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung
des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation so-
wie die Kontrolle der Geschäftsführungen der Tochterunter-
nehmen. Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der
Zwischen- und Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des
Konzerns sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen
im Unternehmen.
Besteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so sind die-
se gemeinschaftlich für die Geschäftsführung verantwort-
lich. Gleichwohl führen die einzelnen Mitglieder die ihnen
zugeordneten Bereiche in eigener Verantwortung. Die Ver-
teilung der Aufgaben auf die Mitglieder des Vorstands ergibt
sich bei einem Mehrpersonengremium aus einem schriftlich
fixierten Geschäftsverteilungsplan. Als Vorstandsvorsitzen-
der wurde Herr Schwirz ernannt. Die Geschäftsordnung des
Vorstands regelt die Details der Vorstandsarbeit.
Der Vorstand in seiner Gesamtheit entscheidet in allen An-
gelegenheiten von grundsätzlicher und wesentlicher Be-
deutung sowie in gesetzlich oder anderweitig verbindlich
festgelegten Fällen. Vorstandssitzungen finden regelmä-
ßig statt. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht einen
Katalog von Maßnahmen vor, die der Behandlung und Ent-
scheidung im Gesamtvorstand bedürfen.
Der Vorstand arbeitet inhaltlich und zeitlich eng mit dem
Aufsichtsrat zusammen. Er informiert das Kontrollgremium
regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unter-
nehmen relevanten Fragen der Strategie und deren Umset-
zung, der Geschäftsplanung, der Geschäftsentwicklung und
der Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische
Risiken und Compliance-Fragen. Wesentliche Entscheidun-
gen sind durch den Katalog zustimmungspflichtiger Ge-
schäfte an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Dem Vorstand obliegt zudem, Zielgrößen zur Erhöhung des
Frauenanteils für die beiden Führungsebenen unterhalb
des Vorstands innerhalb der FRIWO AG festzulegen. Da das
operative Geschäft vollständig in den Tochtergesellschaften
der FRIWO AG angesiedelt ist, existieren in der FRIWO AG
keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands, sodass die
Festlegung solcher Zielgrößen nicht möglich war.
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der FRIWO AG umfasst sechs Mitglieder.
Er ist gemäß dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Ar-
beitnehmer im Aufsichtsrat zu zwei Dritteln mit Vertretern
der Anteilseigner und zu einem Drittel mit Arbeitnehmer-
vertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner werden
von der Hauptversammlung, die Vertreter der Arbeitnehmer
in einem von der Hauptversammlung unabhängigen Wahl-
verfahren von Arbeitnehmern gewählt. Die Amtsperiode der
Aufsichtsräte beträgt fünf Jahre.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat liegt derzeit bei einem
Sechstel, das weibliche Mitglied des Aufsichtsrats wurde
von den Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat gewählt. Die ak-
tuelle Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ende
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt. Insofern hat sich der Auf-
sichtsrat in Fortsetzung seiner bisherigen Beschlussfas-
sung zum Ziel gesetzt, den aktuellen Status bis zum 10. Mai
2021 aufrechtzuerhalten.
Unterjährig tritt der Aufsichtsrat regelmäßig mindestens
viermal (zweimal pro Halbjahr) zusammen. Der Aufsichts-
rat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die Aufgaben
57 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
und Arbeitsweise des Gremiums festlegt. Der Aufsichtsrat
überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der
Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert er die Ge-
schäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren
Umsetzung sowie Fragen der Nachhaltigkeit und Complian-
ce-Themen. Er verabschiedet die Jahresplanung sowie den
Jahresabschluss der FRIWO AG und des Konzerns unter Be-
rücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers
und prüft die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft. In
seinen Aufgabenbereich fällt darüber hinaus die Bestellung
der Mitglieder des Vorstands. Wesentliche Vorstandsent-
scheidungen sind an seine Zustimmung gebunden.
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
58 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht gibt gemäß § 289a Abs. 2 HGB und
§ 315a Abs. 2 HGB einen Überblick über die Grundzüge des
Vergütungssystems der Gesellschaft und des Konzerns.
Aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptver-
sammlung der FRIWO AG vom 11. Mai 2016 unterbleiben
Angaben zur individualisierten Vergütung einzelner Vor-
standsmitglieder gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis
8 HGB und § 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB für die
Jahres- und Konzernabschlüsse der Gesellschaft.
Zu den Einzelheiten der Vergütungen von Vorstand und
Aufsichtsrat der FRIWO AG wird auf die Ziffer 41 des Kon-
zernanhangs und auf Ziffer 14 des Anhangs der FRIWO AG
verwiesen.
Vorstandsvergütung
Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Aufsichts-
rat zuständig. Er hat sicherzustellen, dass die Vergütung in
einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leis
-
tungen des Vorstands sowie zur Lage des Unternehmens
steht und sich in einem marktüblichen Rahmen bewegt. Die
Vergütungsstruktur der FRIWO AG ist auf eine nachhaltige
Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Möglichkeit,
das Vorstandsvergütungssystem durch die Hauptversamm
-
lung billigen zu lassen, nutzt FRIWO derzeit nicht.
Die Vergütung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
einer festen Vergütung, einem jährlichen variablen Teil und
einem langfristigen variablen Teil (Long-Term Incentive –
LTI). Die feste Vergütung wird monatlich in gleichen Teilen als
Gehalt ausgezahlt.
Der jährliche variable Teil ist von der Erreichung bestimm
-
ter finanzieller und qualitativer Ziele abhängig, die jährlich
neu vereinbart werden. Die variable Vergütung sieht für eine
außergewöhnliche Unternehmensentwicklung eine Begren
-
zung vor.
Der langfristige variable Teil schafft einen zusätzlichen An
-
reiz für den Vorstand, sich für den nachhaltigen Erfolg des
Unternehmens einzusetzen. Zu diesem Zweck wird den Mit
-
gliedern des Vorstands in jedem Geschäftsjahr in Abhängig-
keit von der Unternehmenswertsteigerung der FRIWO AG
ein LTI in Aussicht gestellt, der auf einem im Dienstvertrag
festgelegten Prozentsatz zur Unternehmenswertsteigerung
basiert.
Die Berechnung der Unternehmenswertsteigerung erfolgt
nach einer bestimmten Formel unter Berücksichtigung von
Nettoverschuldung, EBITDA und Dividendenausschüttung.
Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres wird der auszu
-
zahlende Bruttobetrag als Prozentsatz der Unternehmens-
wertsteigerung ermittelt, wobei 50 Prozent ausgezahlt und
50 Prozent in eine virtuelle Bonusbank eingestellt werden.
Die Auszahlung des LTIs im Folgejahr erfolgt nur, wenn eine
weitere Unternehmenswertsteigerung stattgefunden hat.
Sollte der Unternehmenswert rückläufig sein, so wird dieser
Verlust mit dem Guthaben in der Bonusbank verrechnet. Ist
der Saldo der Bonusbank negativ, erfolgt keine Auszahlung
aus der Bonusbank. Beim Ausscheiden eines Vorstandsmit
-
glieds ist ein negativer Saldo der Bonusbank nicht auszuglei-
chen.
Zusätzlich erhalten Vorstandsmitglieder Nebenleistungen
in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus Dienst
-
wagennutzung und Versicherungsprämien bestehen. Der
Aufsichtsrat kann darüber hinaus eine Sondervergütung
festsetzen. Er hat zudem die Möglichkeit, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen Aktienoptionen zuzuteilen.
Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm. Eine Pen
-
sionsvereinbarung wird den aktiven Vorstandsmitgliedern
nicht gewährt.
Der Vorstandsvertrag enthält für den Fall der vorzeitigen
Beendigung des Dienstverhältnisses keine Abfindungszusa
-
gen. Eine Ausgleichsverpflichtung kann sich aber aus einer
individuell getroffenen Aufhebungsvereinbarung ergeben.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 18 der
Satzung der FRIWO AG.
59 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Bericht des Vorstands über
Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen
Nichtfinanzielle
Konzernerklärung
In seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen im Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand die
folgende Erklärung abgegeben:
„Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsge-
schäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, be-
kannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene
Gegenleistung erhalten. Durch getroffene oder unterlasse-
ne Maßnahmen wurde die Gesellschaft nicht benachteiligt.
Die FRIWO AG hat für das Geschäftsjahr 2020 gemäß
§ 315b, Abs. 1 HGB, eine zusammengefasste, nichtfinan-
zielle Konzernerklärung erstellt. Diese Erklärung schließt
folgende Konzernunternehmen ein:
FRIWO AG, Ostbevern, Deutschland
FRIWO Gerätebau GmbH, Ostbevern, Deutschland
FRIWO Vietnam Co. Ltd., Bien Hoa City, Vietnam
FRIWO Power Solutions Technology (ShenZhen) Co. Ltd.,
Shenzhen, China
FRIEMANN & WOLF INDIA PRIVATE LIMITED, Bangalore,
Karnataka, Indien
Auf die Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
durch den Abschlussprüfer hat die Gesellschaft verzichtet.
Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung
hat sich FRIWO an den Vorgaben des Deutschen Nachhal-
tigkeitskodex (DNK) orientiert, insbesondere bei der Be-
schreibung der Konzepte und der Darstellung verschiedener
Key Performance-Indikatoren (KPIs). Dabei wurde der Indi-
katorensatz nach den Vorgaben der Global Reporting Initia-
tive (GRI) ausgewählt.
Geschäftstätigkeit des FRIWO-Konzerns
Die FRIWO AG mit ihren Tochterunternehmen ist einer der
führenden Hersteller hochwertiger Ladegeräte, Stromver-
sorgungen, Akkupacks und digital steuerbaren Antriebs-
lösungen. Das Geschäftsmodell des FRIWO-Konzerns ist
ausführlich im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“ beschrie-
ben.
60 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Für FRIWO
wesentliche Themen
Abgeleitete
Handlungsfelder
Unternehmensführung Compliance
Umwelt, Produkteffizienz Umweltbelange
Mitarbeiter Arbeitnehmerbelange
Für FRIWO nachgelagert
relevante Themen
Abgeleitete
Handlungsfelder
Gesellschaft Soziales und Gemeinwesen
Lieferkette Menschenrechte
Bestimmung der wesentlichen
nichtfinanziellen Themen und Risiken
Nachhaltigkeitsverständnis von FRIWO
Nachhaltiges Wirtschaften heißt für FRIWO, alle Perspek-
tiven der Nachhaltigkeit bei der Ausrichtung des unterneh-
merischen Handelns zu berücksichtigen. Als börsennotier-
tes Unternehmen strebt FRIWO profitables Wachstum an,
das die Inanspruchnahme von Ressourcen und negative
Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Mindestmaß redu-
ziert und dabei die Mitarbeiterbelange bestmöglich berück-
sichtigt. Der Fokus der strategischen Ausrichtung liegt dabei
auf dem Vierklang aus Produkteffizienz, Umweltschutz, un-
ternehmerischer Integrität sowie der Förderung von Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter.
FRIWOs ausführliches Nachhaltigkeitsverständnis wird im
Internet unter folgender Adresse öffentlich zugänglich ge-
macht:
https://www.friwo.com/de/about/unsere-philosophie/.
Erstellungsprozess der nichtfinanziellen Erklärung
Zur Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung hat
FRIWO im Berichtsjahr einen internen Prozess durchlau-
fen, um relevante Nachhaltigkeitsthemen mit Blick auf die
gesetzlichen Anforderungen weiter zu analysieren und zu
bewerten. Dabei sind bei den wesentlichen CSR-Themen
und den Handlungsfeldern sowie deren Risikopotenzialen
keine grundsätzlichen Änderungen zum Vorjahr identifiziert
worden.
Bestimmung wesentlicher CSR-Themen
und -Handlungsfelder
Die fünf übergeordneten CSR-Themen: Unternehmensfüh-
rung, Umwelt, Mitarbeiter, Produkt (Produkteffizienz und
Lieferkette) und Gesellschaft finden sich weiterhin in einer
Wesentlichkeitsmatrix. Das Thema Gesellschaft war auch
im Berichtsjahr sowohl für die Stakeholder als auch für die
Geschäftstätigkeit von FRIWO von nachgelagerter Rele-
vanz.
Die Themen wurden in die folgenden Handlungsfelder
überführt, welche in den einzelnen Kapiteln ausführlich be-
schrieben werden.
Bestimmung wesentlicher Risiken
Die Geschäftstätigkeit des Konzerns soll positiv auf die
CSR-Themen einwirken und die verbundenen Risiken mi-
nimieren. Insbesondere in den wesentlichen Handlungsfel-
dern adressiert FRIWO Risiken systematisch und nachhaltig
mit verschiedenen Steuerungsansätzen.
Die Bestimmung der wesentlichen Risiken erfolgte durch
einen mehrstufigen Prozess. Unter Berücksichtigung von
Geschäftsmodell, Produktsortiment und regionaler Auf-
stellung wurden mögliche Risiken ermittelt, welche mit den
Handlungsfeldern zusammenhängen. Der Austausch mit
den Fachabteilungen führte schließlich zur finalen Beschrei-
bung und ersten Bewertung der Risiken (Bruttobewertung).
Unter Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen
zur Vermeidung dieser Risiken wurde eine erneute Bewer-
tung vorgenommen, um das verbleibende Risiko (Nettobe-
wertung) zu beurteilen.
Im Ergebnis wurde festgestellt: Es bestehen keine wesent-
lichen Netto-Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von
FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwer-
wiegende negative Auswirkungen auf die in § 289c Absatz
2 HGB genannten Aspekte (Umweltbelange, Arbeitnehmer-
belange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie
Bekämpfung von Korruption und Bestechung) haben oder
haben werden.
Außerdem bestehen keine wesentlichen Netto-Risiken, die
mit den Geschäftsbeziehungen von FRIWO oder den Pro-
dukten von FRIWO verknüpft sind und die sehr wahrschein-
lich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die in §
289c Absatz 2 HGB genannten Aspekte haben oder haben
werden.
61 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Nachhaltigkeitsprogramm von FRIWO
Zur Weiterentwicklung und Systematisierung der Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit entstand das folgende Programm.
DNK Abschnitt DNK Kriterium Maßnahme Zeithorizont Status
Strategie Tiefe der
Wertschöpfungskette
Erweiterung der
Wertschöpfungskette
laufend FRIWO wandelt sich vom reinen
Produkt- zum Produkt- und
Systemanbieter
Prozess-
management
Kontrolle Verbesserung des Daten-
erfassungssystems und
der Qualität der Daten für
Nachhaltigkeitskennzahlen
laufend Datenqualität nimmt stetig zu,
schrittweise Ausweitung der
CO
2
-Erfassung, im Berichtsjahr
wurden CO
2
-Umrechnungsfak-
toren angepasst
Beteiligung von
Anspruchsgruppen
Entwicklung eines metho-
dischen Ansatzes für einen
Stakeholderdialog der alle
Anspruchsgruppen an allen
Standorten umfasst
12/2021 Zeithorizont wurde verschoben
von 12/2019 auf 12/2021
Im Berichtsjahr wurden noch
keine Aktionen umgesetzt
Umwelt Klimarelevante
Emissionen
Formulierung einer Kon-
zernrichtlinie zur Begren-
zung der Emissionen des
Fuhrparks
Ziel: Reduzierung um
3 Prozent bis 2020
12/2020 Die Umsetzung der Richtlinie ist
erfolgt und wurde durch die An-
schaffung von drei PHEV-Fahr-
zeugen in der Dienstwagenflotte
umgesetzt
Stand 12/2019 Ø 158 CO
2
g/km
Stand 12/2020 Ø 151 CO
2
g/km
(Schätzungen basierend auf
WLTP-Werten)
Reduzierung des relativen
Verbrauchs HB-Stoffe
um 2 Prozent bis 2020;
Reduzierung des Wasser-
verbrauches um 1 Prozent
bis 2020; Reduzierung des
relativen Energieverbrauchs
um 2 Prozent bis 2020
(am Standort Ostbevern);
Reduzierung des Restmülls
um 5 Prozent bis 2020
12/2020 Die Einsparungen wurden
erreicht, jedoch konnte auf-
grund von COVID19 keine valide
Auswertung der Maßnahmen
vorgenommen werden
Gesellschaft Menschenrechte Verbesserung des Konzep-
tes, welches die Lieferanten
dauerhaft einbezieht
laufend Weitere Sensibilisierung des
Einkaufs für das Thema Men-
schenrechte im Beschaffungs-
prozess
FRIWO wartet in diesem The-
menbereich auf eine mögliche
gesetzliche Vorgabe, die im Rah-
men eines Lieferkettengesetzes
umgesetzt würde
Gesetzes- und
richtlinienkonformes
Verhalten
Konzernweit Compliance-
Schulungen durchführen
und weiterentwickeln
laufend Weiterentwicklung eines
konzernweiten Compliance-
Managementsystems
62 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
Strategie
Tiefe der Wertschöpfungskette
Die Relevanz von Nachhaltigkeitsthemen bei der Lieferkette
steigt durch die zunehmend internationale Ausrichtung des
Unternehmens mit Gesellschaften in Vietnam, China und
seit 2020 auch Indien.
Insgesamt kann FRIWO auf die frühen Stufen der Liefer-
kette nur indirekt Einfluss nehmen, da die Komponenten
zur Produktion der Endprodukte durch Dritte hergestellt
werden. Jedoch kann FRIWO auf bestimmte Risiken im
Produktionsprozess aktiv einwirken und diese im Wesent-
lichen ausschließen. So durchlaufen neue Lieferanten einen
Qualifizierungsprozess, bevor sie für den Bezug von Mate-
rialien oder Dienstleistungen freigegeben werden. Neben
einer Selbstauskunft anhand eines Fragebogens beinhaltet
diese Qualifizierung eine Auditierung vor Ort. Die Zulieferer
müssen ihre Sorgfaltspflichten auf Basis des FRIWO-Ver-
haltenskodex für Lieferanten einhalten.
Prozessmanagement
Die Entwicklung und Umsetzung von CSR ist bei FRIWO ein
zentral gesteuerter Prozess, der durch die Abteilung Cont-
rolling koordiniert und überwacht wird. Das Controlling be-
richtet dabei direkt an den Vorstand und bildet zusammen
mit diesem und der Vertretung für rechtliche Angelegenhei-
ten den Steuerungskreis. Es informiert zudem die einzelnen
Standorte über konzeptionelle Änderungen und Neuerun-
gen. Unterstützt werden die Gesamtverantwortlichen durch
Fachverantwortliche aus den jeweiligen CSR-Handlungsfel-
dern. Hierbei sind auch Verantwortliche aus Vietnam und
China vertreten.
FRIWO kommuniziert die Regeln und Prozesse zur Steue-
rung von Nachhaltigkeit im Intranet zu den einzelnen The-
menbereichen und durch ein konzernweites CSR-Repor-
tingsystem.
Kontrolle
FRIWO wendet bei den wesentlichen Handlungsfeldern
entsprechende Managementsysteme an und verfolgt Steu-
erungsansätze, welche über nichtfinanzielle Leistungsindi-
katoren kontrolliert werden. Diese Indikatoren finden sich
am Ende des nichtfinanziellen Berichts in der Kennzahlen-
übersicht. Die Verantwortlichen unterrichten den Vorstand
über die Ergebnisse der Steuerungsansätze ad hoc bei be-
sonderen Anlässen. Das Datenerfassungssystem für Nach-
haltigkeitskennzahlen wurde für alle Standorte ausgebaut
und automatisiert, sodass gewährleistet ist, dass die Kenn-
zahlen konsistent sind.
Beteiligung von Anspruchsgruppen
FRIWO ist offen für den Austausch mit allen Stakeholdern.
Die Gesellschaft analysiert bei Bedarf zentrale Anspruchs-
gruppen und identifiziert deren Erwartungen. Als relevante
Stakeholder werden die Aktionäre, Mitarbeiter, Kunden, Lie-
feranten sowie die Gemeinden, in denen der Konzern tätig
ist, betrachtet. Für den Austausch mit den Stakeholdern gibt
es aktuell noch keinen etablierten Prozess. Interessenten
können ihre Anliegen an folgende E-Mail-Adresse senden:
csr@friwo.com.
Anreizsysteme
Nachhaltigkeitsziele spielen bei der Zielvereinbarung mit
unseren Führungskräften keine Rolle. Allgemeine Informa-
tionen zur Vergütungspolitik können dem Vergütungsbe-
richt des Geschäftsberichts entnommen werden.
Umweltbelange
Umweltschutz hat für FRIWO entlang der gesamten Wert-
schöpfungskette einen hohen Stellenwert. Als produzie-
rendes Unternehmen wirkt der Konzern indirekt und direkt
auf die Umwelt ein – unter anderem durch den Verbrauch
von Ressourcen und die Verwendung umweltgefährden-
der Stoffe. Ziel ist, diese negativen Auswirkungen der Ge-
schäftstätigkeit zielgerichtet zu verringern, um die Umwelt
zu schonen und den damit verbundenen Risiken für FRIWO
zu begegnen.
Zentraler Ansatzpunkt für FRIWO als weiterverarbeitendes
Unternehmen ist die Entwicklung von innovativen, hochef-
fizienten und damit umweltschonenden Produkten. So leis-
tet FRIWO mit seinem Geschäft indirekt einen Beitrag zur
Ressourcenschonung.
Bei der Auswahl von Lieferanten berücksichtigt FRIWO, ob
die zugelieferten Bauteile mit der REACH-Verordnung und
der RoHS-Richtlinie in Einklang stehen (vgl. Umweltbericht).
Bei diesem Auswahlprozess werden darüber hinaus auch
Ergebnisse von Lieferantenaudits einbezogen. Auch bei der
eigenen Geschäftstätigkeit entstehen Abfälle, mit denen
63 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
FRIWO gesetzeskonform umgeht. Im Berichtsjahr wurde
beispielsweise am Standort Ostbevern ein neues Müllkon-
zept umgesetzt, welches eine noch bessere Mülltrennung
und Entsorgung vorsieht.
Relevante Gesetze für FRIWO beim Umweltschutz sind
vor allem die Ökodesign-Richtlinie, die REACH-Verordnung
und die RoHS-Richtlinie sowie die EU-Richtlinie über Elek-
tro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Produktseitig folgt
FRIWO der Niederspannungsrichtlinie und den strengeren
US-amerikanischen Energieeffizienz-Anforderungen für
externe Stromversorgungen nach DOE Level VI. Diese for-
mulieren die weltweit höchste Energie-Anforderungsstufe.
Durch das Design und Stichprobentests in der Fertigung
wird die Einhaltung der Vorgaben sichergestellt und stetig
verbessert.
Mit dem Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO
14001 verfolgt FRIWO an allen Produktionsstandorten ei-
nen übergreifenden Steuerungsansatz. Zu Beginn des Jah-
res 2019 wurde ein Energieaudit gemäß DIN EN ISO 16247
durchgeführt. Zudem erfüllt FRIWO seit Dezember 2017 die
DIN EN ISO 13485 das Qualitätsmanagementsystem für
Medizinprodukte.
Das Unternehmen konzentriert sich auf die Bereiche des
Produktlebenszyklus, die maßgeblich beeinflusst werden
können. Das größte Wirkungspotenzial besteht darin, die
Emissionen zu reduzieren, die in der Nutzungsphase der
verkauften Stromversorgungen und Ladegeräte entstehen.
Dieser Aspekt wird somit in der Forschung und Entwicklung
besonders berücksichtigt. Grundsätzlich strebt FRIWO die
Verwendung von ökologischen Verpackungen mit niedriger
Umweltbelastung an, etwa Pendel- oder Mehrwegverpa-
ckungen.
Um Umweltauswirkungen, die im Zuge der Geschäftstätig-
keit entstehen, zu reduzieren, strebt FRIWO die konsequen-
te Senkung des Energiebedarfs an, da dies mit der Reduk tion
von Emissionen und auch Produktionskosten einhergeht.
Durch die Montage von Stromzählern konnte eine noch
detailliertere Verbrauchsstatistik ermittelt werden, anhand
derer Anpassungen in der Produktion vorgenommen wur-
den. Zudem bezieht der Standort Ostbevern ab dem Jahr
2021 Ökostrom von dem lokalen Energieversorger, sodass
der Großteil der CO
2
-Emissionen – verursacht durch den
Stromverbrauch – eingespart wird. Der in der nachfolgen-
den Kennzahlenübersicht ausgewiesene Gesamtstromver-
brauch der FRIWO-Gruppe ist zwar gestiegen, Grund hierfür
ist aber die Verlagerung von Fremdfertigung in Polen (deren
Stromverbrauch nicht reinkalkuliert wird) in das eigene Werk
in Vietnam.
Des Weiteren wurden drei Plug-In-Hybrid-Wagen (PHEV) in
die Dienstwagenflotte aufgenommen. Wie bereits im Vor-
jahr fand die Berechnung des CO
2
-Flottenwerts auf Basis
von offiziellen und geschätzten WLTP-Werten statt. Die
COVID-19-Pandemie führte im Berichtsjahr zu erheblichen
Emissionseinsparungen, weil Dienstreisen signifikant ver-
ringert wurden.
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei FRIWO ist ver-
antwortlich für die Durchführung der Maßnahmen zum Um-
weltschutz. Die Umsetzung der umweltrelevanten Manage-
mentsysteme wird dezentral gesteuert und kontrolliert. In
Ostbevern ist hierfür der Umweltbeauftragte zuständig, der
den Vorstand jährlich informiert. In Vietnam verantwortet
ebenfalls ein Umweltbeauftragter die Umweltbelange des
Standorts und berichtet diese an den General Manager vor
Ort. Überdies erarbeitet an jedem produzierenden Standort
ein Umweltausschuss zwei Mal jährlich Vorschläge zur Ver-
besserung der betrieblichen Umweltleistung.
Im Berichtsjahr kam es in der FRIWO-Gruppe weder zu Ge-
setzesverstößen noch zu Bußgeldern mit Umweltbezug.
Arbeitnehmerbelange
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein entscheiden-
der Faktor für die Entwicklung innovativer Produkte und den
wirtschaftlichen Erfolg von FRIWO. Das Unternehmen hat
direkten Einfluss auf die Arbeitsumgebung und Entwick-
lungsmöglichkeiten der Mitarbeiter sowie auf deren Sicher-
heit, Gesundheit und Wohlbefinden.
Neben den Risiken für die Belegschaft adressiert FRIWO
auch die Herausforderungen des demografischen Wandels.
Dagegen hat FRIWO auf Arbeitnehmerbelange und die da-
mit verbundenen Risiken entlang der Wertschöpfungskette
lediglich einen eingeschränkten Einfluss. Deshalb werden
die Maßnahmen bei Zulieferern auf wesentliche Themen
beschränkt, die für die Anspruchsgruppen relevant und für
FRIWO beeinflussbar sind.
64 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
FRIWO achtet die Arbeitnehmerrechte und unterstützt
insbesondere die Diskriminierungsfreiheit und Vereini-
gungsfreiheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
verschiedenen Maßnahmen. Mit Blick auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz bietet das Unternehmen ein Ar-
beitsumfeld, das von Chancengleichheit geprägt ist. In den
vergangenen Jahren gab es keine Beschwerden über Ver-
stöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter ist
FRIWO ein besonderes Anliegen. So gibt es an den Stand-
orten spezifische Angebote aus Vorsorge- und Nachsor-
gemaßnahmen. Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie
wurden Homeoffice-Konzepte unbürokratisch ermöglicht
und individuelle Lösungen gefunden.
Prinzipiell schaffen die nationalen Gesetzgebungen ver-
pflichtende Rahmenbedingungen für das Handeln von
FRIWO gegenüber den Arbeitnehmern. Die Einhaltung die-
ser mitarbeiterrelevanten Gesetze ist für FRIWO selbstver-
ständlich.
Die Erfüllung der gesetzlichen Arbeitgeberpflichten über-
wacht im Allgemeinen die jeweilige Personalabteilung. In
Deutschland informiert sich diese regelmäßig in Seminaren
des Arbeitgeberverbandes über neue Entwicklungen und
wird dabei gegebenenfalls durch externe Anwälte unter-
stützt. Im Speziellen sorgen die Arbeitnehmervertretungen
sowie der Beauftragte nach dem Allgemeinen Gleichbe-
handlungsgesetz für wirksamen Rechtsschutz der Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben verfolgt FRIWO
standortspezifische Konzepte. Die Maßnahmen sind auf
lokale Rahmenbedingungen abgestimmt, verfolgen jedoch
ein einheitliches Ziel: die Gewährleistung von Sicherheit und
Gesundheit, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit
und persönlicher Weiterentwicklung für alle Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen der Un-
ternehmensführung, dem Betriebsrat, der Schwerbehin-
dertenvertretung und der Jugend- und Auszubildenden-
vertretung. Damit einher geht auch die Selbstverpflichtung
zur Schaffung von Chancengleichheit zwischen Männern
und Frauen. Die Mitarbeiter von FRIWO werden nach ihrer
Stellenbeschreibung entlohnt, egal welchem Geschlecht sie
angehören.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu ge-
währleisten, gibt es am Standort Ostbevern einen Arbeitssi-
cherheits-Ausschuss und in Ho Chi Minh-Stadt einen Health
and Safety Officer. Darüber hinaus bietet FRIWO ein aktives
Gesundheitsmanagement an. Weitere Angebote zum vor-
sorglichen Gesundheitsschutz umfassen Zuschüsse für
Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie verbesserte
Gesundheitskommunikation und das Arbeitsbewältigungs-
coaching. Die reibungslose Wiederaufnahme der Tätigkeit
nach einem Krankheitsfall wird mit dem betrieblichen Ein-
gliederungsmanagement gesichert.
Menschenrechte
Es gehört zum Selbstverständnis von FRIWO, Menschen-
rechte zu achten und Verstöße gegen diese nicht zu tolerie-
ren. Die internationale Vernetzung mit Lieferanten und Ge-
schäftspartnern sowie die Geschäftstätigkeit birgt jedoch
grundsätzlich immer ein Risiko mittelbarer und unmittelba-
rer Menschenrechtsverstöße.
Gemäß der Materialitäts- und Risikoanalyse ist das Thema
Menschenrechte nicht wesentlich für die Geschäftstätig-
keit. Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und die
Anwendung der FRIWO-spezifischen Einzelmaßnahmen
können Menschenrechtsverletzungen im Wesentlichen
ausgeschlossen werden. Entsprechend dieser Einschät-
zung gibt es keine Due-Diligence-Prozesse. Dennoch sollen
im Folgenden die Bemühungen zur Vermeidung von Men-
schenrechtsverletzungen kurz dargestellt werden.
Unmittelbare Menschenrechtsverstöße können poten-
ziell unternehmensintern auftreten. Der Vorstand ver-
steht es als Teil seiner Sorgfaltspflicht, dieses Umfeld so
zu gestalten, dass Toleranz und Gleichbehandlung für alle
FRIWO-Mitarbeiter gewährleistet ist.
Mittelbare Menschenrechtsverstöße können auch poten-
ziell unternehmensextern, also in den Lieferketten bei Ge-
schäftspartnern und Zulieferern auftreten. Sie können bei-
spielsweise Kinderarbeit oder andere Verstöße betreffen,
die mit der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung einherge-
hen.
FRIWO verwendet Produktkomponenten, die seltene Erden
beinhalten. Einige dieser sogenannten Konfliktmineralien
werden in politisch instabilen Regionen Afrikas gewonnen
65 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
und stehen im Zusammenhang mit humanitären Missstän-
den, Gewalt und ökologischer Verwüstung. FRIWO verurteilt
diese von Menschrechtsverletzungen geprägten Zustände
in den Herkunftsländern der belasteten Rohstoffe und for-
dert jährlich alle Lieferanten auf, vollständige Konfliktmine-
ralienberichte im Rahmen der EICC/GeSI „Conflict Minerals
Report“ Template bereitzustellen.
FRIWO verfolgt verschiedene Einzelmaßnahmen zur Erfül-
lung der Sorgfaltspflicht.
Die zentrale Maßnahme zur Begrenzung des Risikos von
Menschenrechtsverstößen in der vorgelagerten Wertschöp-
fungskette ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. Dieser
verpflichtet die Zulieferer unter anderem zur Einhaltung der
Gesetze, zur Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter und
zur Unterlassung von Kinderarbeit. Ergänzt wird der Verhal-
tenskodex durch einen Fragebogen zu den Themen soziale
Verantwortung, Logistik, Kooperation, Qualitätssicherung
und Umweltmanagement, der – wie im Nachhaltigkeitspro-
gramm beschlossen – erweitert wurde.
Der Vice President Global Procurement verantwortet zen-
tral die Steuerung und Kontrolle der Maßnahmen zur Ver-
meidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferket-
te. Er koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten dergestalt, dass keine wesentlichen Risiken
für mittelbare und unmittelbare Menschenrechtsverletzun-
gen verbleiben.
Im Geschäftsjahr 2020 verzeichnete FRIWO weltweit keine
Menschenrechtsverletzung.
Gesetzes- und Richtlinienkonformes Verhalten
Soziales/Gemeinwesen
FRIWO will das Gemeinwesen positiv beeinflussen. Im
Vergleich zu den anderen Tätigkeitsfeldern wird das En-
gagement für die Gesellschaft allerdings als nachgelagert
betrachtet, da dieses nur indirekt mit dem Kerngeschäft
verknüpft ist.
Durch die Einhaltung der relevanten Gesetze und durch
einzelne Aktivitäten können Risiken im Bereich Soziales /
Gemeinwesen im Allgemeinen ausgeschlossen werden, so-
dass Due-Diligence-Prozesse und übergreifende Konzepte
nicht notwendig sind.
Compliance
FRIWO will seinen Stakeholdern ein verlässlicher und ver-
antwortungsvoller Partner sein. Geschäftspartner und die
Gemeinden, in denen das Unternehmen tätig ist, erwarten
jederzeit gesetzestreues Verhalten. Darüber hinaus beste-
hen Verbote und Genehmigungspflichten des Außenwirt-
schaftsrechts, welche FRIWO als global agierendes Unter-
nehmen beachten muss.
Vor allem in Ländern, in denen Korruption verbreitet ist, birgt
die internationale Geschäftstätigkeit des Konzerns jedoch
das Risiko von gesetzeswidrigen Geschäftspraktiken. Be-
sonders die Bereiche Unternehmensführung, Beschaffung
und Vertrieb sind durch die direkte Verbindung zu den dif-
fizilen Tätigkeiten der Angebotsverhandlung, Auftragsver-
gabe und -abrechnung möglicherweise dem Risiko solcher
Verstöße ausgesetzt. So kann es sowohl unternehmens-
intern als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
im Austausch mit Kunden, Lieferanten oder Behörden zu
unredlichem Verhalten kommen. Um dem Selbstverständ-
nis als integrer Geschäftspartner jederzeit gerecht zu wer-
den sowie um Strafen und Reputationsschäden präventiv
auszuschließen, ergreift FRIWO vor allem die nachfolgen-
den Maßnahmen:
Eine politische Einflussnahme, die von den Mitarbeitern und
Geschäftsleitern von FRIWO ausgeht oder auf FRIWO wirkt,
ist inakzeptabel. Um eine derartige Beeinflussung wech-
selseitig auszuschließen, existieren Maßnahmen zur Kor-
ruptions- und Bestechungsprävention.
Darüber hinaus ist das gesetzes- und richtlinienkonforme
Verhalten von Mitarbeitern und Geschäftsleitern für die
Geschäftstätigkeit essenziell. FRIWO beachtet landesspe-
zifische Handelsrestriktionen sowie Verbote und Genehmi-
gungspflichten des Außenwirtschaftsrechts.
Die Einhaltung von Gesetzen mit Bezug zum Thema Integ-
rität und Compliance ist für FRIWO selbstverständlich. Als
verantwortungsvolles Unternehmen kommen wir unserer
Sorgfalts- und Rechenschaftspflicht nach – sowohl intern
also auch gegenüber dem Gesetzgeber und der Öffentlich-
keit im Allgemeinen. Daher nimmt die Geschäftsführung
von FRIWO die Verhinderung von Korruption, Bestechung
und anderen unredlichen Geschäftspraktiken im Gesamt-
konzern sehr ernst und verfolgt einen präventiven Ansatz.
66 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Graphics
In den vorgelagerten Schritten der Wertschöpfungskette
kann FRIWO Compliance- und Gesetzesverstöße nur indi-
rekt adressieren und nicht vollständig ausschließen. FRIWO
wendet länderspezifische Verhaltenskodizes zur Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben und standortübergreifenden Richt-
linien zur internen Regulierung kritischer Themen an. Die
Kodizes und Richtlinien sind Grundlage des Handelns der
Mitarbeiter und den Adressaten jederzeit zugänglich.
Generell sind die Führungskräfte dafür verantwortlich, ihren
Mitarbeitern die Compliance-Regelungen zu vermitteln. Die
Umsetzung der Vorgaben liegt bei jedem Mitarbeiter selbst.
Ergänzend erfolgt für alle Bereiche, in denen Verpflichtungs-
geschäfte eingegangen oder Risiken übernommen werden,
eine konsequente Prüfung der Entscheidungen nach dem
Vier-Augen-Prinzip.
FRIWO nimmt mit Blick auf geltende Rechtsvorschriften
und Behördenauflagen interne Auditierungen vor. Darüber
hinaus finden jährliche Kontrollen an den asiatischen Stand-
orten statt, um die Einhaltung der Compliance-Regelungen
sicherzustellen.
Der Compliance-Verantwortliche überprüft standortüber-
greifend die Aktivitäten. Er ist verantwortlich für die Kon-
solidierung der standortspezifischen Informationen und
die Umsetzung in diesem Bereich und erstattet dem Vor-
stand regelmäßig Bericht. Bei Außenwirtschaftsthemen hat
FRIWO einen globalen externen Zollbeauftragten und intern
einen Verantwortlichen für den Bereich Außenwirtschaft.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von FRIWO können
dem Compliance-Beauftragten über die E-Mail-Adresse
compliance@friwo.com vertraulich Hinweise zu Rechtsver-
letzungen melden und sich bei Fragen zum Verhaltenskodex
beraten lassen. Allen Mitarbeitern und Außenstehenden
steht neben den etablierten Meldekanälen zudem ein web-
basiertes Hinweisgebersystem zur Verfügung.
Im Berichtszeitraum kam es weder zu Gesetzesverstößen
noch zu Bußgeldern mit Bezug zu Bestechung, Korruption
oder anderen unredlichen Geschäftspraktiken.
Perspektivisch soll der Umgang mit Compliance-Themen
standortübergreifend vereinheitlicht werden.
67 Lagebericht des FRIWO-Konzerns und der FRIWO AG
Graphics
Indikator GRI Einheit 2020 2019
Verkaufte Geräte Mio. Stück 8,4 8,3
Umwelt
Energieverbrauch gesamt SRS 302-1 MWh 7.619 6.848
Strom SRS 302-1 MWh 6.542 5.838
Heizöl SRS 302-1 MWh/t 1.076 1.009
Änderung des Energieverbrauchs SRS 302-4 % 10 -8
CO
2
direkt SRS 305-1 t 299 281
CO
2
indirekt SRS 305-2 t 3.693 3.877
CO
2
gesamt SRS 305-3 t 3.992 4.158
Wasserverbrauch SRS 303-1 cbm 27.593 40.045
Abfallmenge gesamt SRS 306-2 t 246 304
Mitarbeiter (Stichtag) 2.608 1.708
Durchschnittsalter SRS 405-1 29 30
<30 Jahre SRS 405-1 Anzahl 1.631 940
30 bis 50 Jahre SRS 405-1 Anzahl 882 648
>50 Jahre SRS 405-1 Anzahl 95 120
Frauenanteil SRS 405-1 % 55 67
Mitarbeiter mit Behinderung SRS 405-1 Anzahl 6 8
Unfälle SRS 403-2 Anzahl 4 3
Verstöße gegen das AGG SRS 406-1 Anzahl 0 0
Gesellschaft
Spenden SRS 201-1 Euro 1.200 3.100
Compliance
Bewiesene Korruptionsfälle SRS 205-3 Anzahl 0 0
Kennzahlenübersicht
Ostbevern, 11. März 2021
Der Vorstand
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
(Vorsitzender)
68 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG


Graphics
69 Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses
und des zusammengefassten Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FRIWO AG, Ostbevern, – bestehend aus der Bilanz zum 31. De-
zember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der FRI-
WO AG, Ostbevern, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der
Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den
deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zu-
sammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Be-
standteile des zusammengefassten Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Über-
einstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden
„EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung
des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine ver-
botenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffas-


Graphics
70 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsät-
zen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der FRIWO AG vermittelt und im zusammengefassten Lage- und Konzernla-
gebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der
Gesellschaft und des Konzerns beschrieben sind.“
Ostbevern, 11. März 2021
Rolf Schwirz Ulrich Lammers
Vorstandsvorsitzender Vorstand


Graphics
71
Adressen und Termine
Finanzkalender 2021
Geschäftsjahr 01.01. – 31.12.
Pressemitteilung zum 1. Quartal 2021 5. Mai 2021
Hauptversammlung 6. Mai 2021
Halbjahresbericht 2021 12. August 2021
Pressemitteilung zum 3. Quartal 2021 11. November 2021
Adressen
FRIWO AG WKN 620110
Von-Liebig-Straße 11 ISIN DE0006201106
D-48346 Ostbevern
Deutschland
Telefon: +49 (0) 25 32 / 81 - 0
Fax: +49 (0) 25 32 / 81 - 112
E-Mail: ir@friwo.com
Internet: https://www.friwo.com
Adressen und Termine
Graphics
72 Jahresabschluss 2020 der FRIWO AG